Ziel dieser neuen europÀischen Verordnung, die, wie bereits erwÀhnt, alle Organisationen betrifft, die mit personenbezogenen Daten umgehen, ist die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Gesetze der EU-Mitgliedstaaten durch die Schaffung eines einheitlichen europÀischen Rechtsrahmens.
Vier Monate nach Beginn der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) deuten die zahlreichen Indikatoren, die die Kommission erhalten hat, darauf hin, dass sowohl Fachleute als auch Privatpersonen dieses neue Gesetz schnell genutzt haben, auch weil es jetzt in Europa gilt.
Die Datenschutz-Grundverordnung wird sehr schnell ĂŒberarbeitet werden, um sie an die europĂ€ische Rechtsstruktur des nationalen Rechts anzupassen. Diese neuen Texte, die durch ein Dekret hinzugefĂŒgt werden, erfordern die konkrete Umsetzung der DSGVO und der „Polizei-Justiz“-Richtlinie, die somit im strafrechtlichen Bereich durchgesetzt werden kann. Diese Verordnung, die innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden sollte, wĂŒrde die Lesbarkeit der nationalen Rechtsstruktur der Datenschutz-Grundverordnung verbessern.
Die Fachleute nehmen die DSGVO zunehmend an.
Was die Fachleute anbelangt, die sich mit der Umsetzung der allgemeinen Datenschutzgesetzgebung befassen, so zeigen die zahlreichen Daten, die erhoben wurden, dass die Organisationen diese aktuelle Regulierungsstruktur zunehmend umsetzen.
24.500 Organisationen haben einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benannt, wie es die DSGVO vorschreibt. Der behördliche Datenschutzbeauftragte, bei dem es sich um eine natĂŒrliche oder juristische Person handeln kann, muss, wie bereits erwĂ€hnt, sicherstellen, dass sein Unternehmen die Anforderungen der DSGVO einhĂ€lt.
Seit dem 25. Mai hat die französische Datenschutzbehörde CNIL mehr als 600 Meldungen ĂŒber Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten herausgegeben, was immer noch sieben Warnungen pro Tag entspricht. Insgesamt waren bisher fast 15 Millionen Personen von diesen vertraulichen Daten betroffen.
Das Debakel zwischen Facebook und Cambridge Analytica fĂŒhrte zu dieser beispiellosen BloĂstellung von Personen, zusĂ€tzlich zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, ĂŒber die die beteiligten Organisationen ausfĂŒhrlich kommuniziert hatten, als 87 Millionen Facebook-Nutzer von der Verarbeitung ihrer Daten durch Cambridge Analytica betroffen waren.
Operative europÀische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Datenschutzbehörden
Dabei ist zu bedenken, dass die europĂ€ischen Sicherheitsbehörden derzeit mehr als 200 grenzĂŒberschreitende Beschwerden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bearbeiten, die fĂŒr die meisten von ihnen als Behörde fungieren.
Diese Beschwerden beziehen sich auf die Einwilligung von MinderjÀhrigen in die Verarbeitung ihrer Daten und auf die Einwilligung im Allgemeinen.
Es haben bereits zwei Vollversammlungen des EuropĂ€ischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) stattgefunden (im Mai und Juli), und es wurden mehrere Unterarbeitsgruppen gebildet. Auch das IT-Forum fĂŒr die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden, das sogenannte „IMI“, funktioniert seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hervorragend.
Wir können auch betonen, dass tĂ€glich eine groĂe Anzahl von informellen GesprĂ€chen zwischen den verschiedenen Dienststellen der Behörden stattfindet, die alle auf eine schnellere Bearbeitung der FĂ€lle zurĂŒckzufĂŒhren sind.