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Die elektronische Gesundheitskarte – Digitalisierung vs. Datenschutz

Die elektronische Gesundheitskarte ist bereits seit einigen Jahren in Gebrauch, aber das Projekt ist noch nicht abgeschlossen, da die elektronischen Funktionen erhebliche Bedenken hinsichtlich der Datensicherheit aufwerfen.

Die elektronische Gesundheitskarte wurde 2015 erstmals für gesetzlich Krankenversicherte eingeführt. Sie speichert gesundheitsbezogene persönliche Informationen. Die elektronische Gesundheitskarte ist obligatorisch, aber die Patienten können die Pflichtangaben auf der Karte durch freiwillige Angaben ergänzen.

Welche Informationen werden auf einer elektronischen Gesundheitskarte gespeichert?

Das Konzept ist schlüssig: Wenn ein Patient den Arzt wechselt, kann der neue Arzt alle relevanten Behandlungspläne und Diagnosen des Patienten schnell einsehen, da sie auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) übersichtlich gespeichert sind.

Die Karte spart Geld für Krankenkassen, Ärzte und Patienten. Das ist zumindest die Theorie. In der Praxis gestaltet sich die Einführung und Umsetzung der elektronischen Gesundheitskarte aufgrund der auf der Karte gespeicherten Daten und deren Sicherheit jedoch schwierig.

Welche persönlichen Daten werden auf der Gesundheitskarte gespeichert, und wie sicher sind sie? Auf die erste Frage gibt es eine einfache Antwort: Neben den Verwaltungsdaten speichert ein kleiner Mikroprozessor auf der Gesundheitskarte so genannte Gesundheitsdaten, auch medizinische Daten genannt.

Dies ist eine Kategorie personenbezogener Daten, die gemäß Art. 9 DSGVO besonders schützenswert sind, wie z. B.:

  • Name, Adresse, Geschlecht und Blutgruppe sind grundlegende Informationen.
  • Angaben zur Krankenversicherung (Krankenkasse, Versicherungsnummer, Versicherungsstatus)
  • Darüber hinaus kann die Karte optionale Informationen wie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer enthalten.

  • Die elektronische Patientenakte
  • Elektronische Arztbriefe
  • Krankheiten werden von verschiedenen Ärzten oder Therapeuten diagnostiziert.
  • Behandlungspläne
  • Medikamente
  • usw.
  • Das ist eine Menge an persönlichen Informationen, die von einer einzigen Karte abgerufen werden können. Wie sieht es nun mit der Antwort auf die zweite Frage aus, bei der es um die Privatsphäre geht?

    Datenschutz und Gesundheitsdaten

    Die zweite Frage, die nach der Sicherheit der Informationen auf der Krankenversicherungskarte, ist schwieriger zu beantworten. Um Missbrauch zu verhindern, sollte die Versicherungskarte ein Foto neben dem Namen der versicherten Person enthalten.

    Die verschlüsselten Daten der elektronischen Gesundheitskarte werden vor Ort entschlüsselt und dem Arzt über ein Kartenlesegerät zur Verfügung gestellt. Der Versicherte muss dazu eine PIN eingeben.

    Auch Notfalldaten wie Allergien oder Krankheiten können auf Wunsch des Versicherten auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden und sind im Notfall für Sanitäter auch ohne PIN abrufbar.

    Wenn die Gesundheitskarte verlegt wird, können unbefugte Dritte Zugang zu diesen Informationen haben. Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht bedenklich. Außerdem verfügt die Gesundheitskarte nicht über alle erforderlichen Zertifizierungen für ein höheres Datensicherheitsniveau (die Akkreditierung nach ISO/IEC 15408 steht noch aus).

    Was sieht der Arzt auf Ihrer elektronischen Gesundheitskarte?

    Die Fülle der hochsensiblen Daten, die in die elektronische Gesundheitskarte integriert werden sollen und von allen Ärzten eingesehen werden können. Allein das Auslesen der Karte ist ein weiteres Thema, das Datenschützern Kopfzerbrechen bereitet. Darüber wird viel diskutiert: Ist es wirklich notwendig, dass alle Ärzte ein vollständiges Bild von allen Behandlungen, Diagnosen und Therapien der Patienten haben?

    Muss ein Chiropraktiker zum Beispiel wissen, dass ein Patient seit Jahren wegen Schizophrenie behandelt wird? In den meisten Fällen ist ein solches Fachwissen für die Behandlung nicht erforderlich. Jeder sollte selbst entscheiden können, welche Informationen er haben möchte, gemäß dem sogenannten Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das durch die Grundrechte geschützt ist.

    Der „gläserne Patient“ ist ein Schlagwort, das in diesem Zusammenhang immer wieder auftaucht. Wie bei der Telemedizin sind die Standpunkte der verschiedenen Fraktionen sehr unterschiedlich. Ob die elektronische Gesundheitskarte jedoch eine massive Modernisierung und langfristige Kostensenkung für die Krankenkassen darstellt, wie die Befürworter argumentieren, oder eine Entmündigung der Patienten und sogar ein Überwachungsprojekt, wie die Gegner meinen, wird sich erst nach der flächendeckenden Einführung zeigen. Denn trotz der Kritik wird schon jetzt daran gearbeitet.

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