DSGVO: Das Recht auf Berichtigung der betroffenen Person

Die Datenschutz-Grundverordnung gewährt Personen das Recht, unrichtige personenbezogene Daten zu berichtigen oder zu ergänzen, wenn diese unvollständig sind. Was beinhaltet das Recht auf Berichtigung? Gemäß Artikel 16 der Datenschutz-Grundverordnung: „Die betroffene Person hat das Recht, vom Betreiber ohne unangemessene Verzögerung die Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Unter Berücksichtigung der Zwecke, für die […]