INFORMATIONEN

Datenschutzbeauftragter – Angestellter oder externer Berater?

Ein Datenschutzbeauftragter (DSB) ist ein Beauftragter für den Datenschutz, von dem erwartet wird, dass er Organisationen in Bezug auf die Einhaltung von Daten und Datenschutzgesetzen berät und ihnen darüber Bericht erstattet. Nicht für alle Organisationen ist ein Datenschutzbeauftragter erforderlich, aber wir empfehlen Ihnen, einen zu ernennen.

Datenschutzbeauftragte sind für Unternehmen in mehrfacher Hinsicht von Vorteil. Innerhalb einer Organisation überwachen sie die Einhaltung der Datenvorschriften und verringern das Risiko von Geldstrafen aufgrund von Datenschutzverletzungen. Wenn es zu einem Leck bei personenbezogenen Daten kommt, helfen sie auch, dieses zu beseitigen.

Für das Amt des behördlichen Datenschutzbeauftragten können Unternehmen entweder einen internen Datenschutzspezialisten in Vollzeit beschäftigen oder diese Aufgabe an einen Datenschutz- und Durchsetzungsdienst auslagern.

Ernennung eines internen Mitarbeiters

Die Beförderung eines derzeitigen Mitarbeiters zum DSB innerhalb des Unternehmens ist eine attraktive Lösung. Ein interner Mitarbeiter kennt Ihre Geschäftspraktiken bereits und ist ein geschätztes Mitglied Ihrer Gruppe.

Kleine Unternehmen gehen auch deshalb diesen Weg, weil interne Ernennungen in der Regel kostengünstiger sind als die Einstellung oder das Outsourcing des DSB-Dienstes an einen zusätzlichen Mitarbeiter.

Die Ernennung eines internen Datenschutzbeauftragten birgt jedoch einige Nachteile. Ihr DSB muss neutral sein, frei von Interessenkonflikten und ein Datenschutzexperte im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung.

Da ein interner Bediensteter eine etablierte Beziehung zu Mitarbeitern und Management hat, ist es leichter gesagt als getan, eine autonome Arbeitsbeziehung aufrechtzuerhalten. Aufgrund der etablierten Beziehungen ist es für einen intern eingestellten DSB weniger wahrscheinlich, dass er das bestehende Schwachstellenmanagement in Frage stellt.

Diese Dynamik erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass aufgrund eines vermuteten oder tatsächlichen Interessenkonflikts ein neuer DSB eingestellt wird.

Erstellen einer neuen DSB-Position

Die Einstellung eines neuen Mitarbeiters für die Position des DSB, die in großen Unternehmen üblich ist, vermeidet die Nachteile einer internen Besetzung.

Dies hilft Ihnen, einen professionell ausgebildeten Datenschutzbeauftragten einzustellen, der keine Schulungen besuchen muss. Durch die Einstellung eines neuen Mitarbeiters werden mögliche Interessenkonflikte aufgrund der bestehenden Partnerschaften vermieden.

Für große Organisationen, die mit schwierigen oder äußerst vertraulichen personenbezogenen Daten umgehen, ist dies die richtige Wahl. Für kleine bis mittlere Unternehmen ist dies jedoch möglicherweise nicht die richtige Wahl. Ein hauptamtlicher Datenschutzbeauftragter ist nicht immer erforderlich und kann das Unternehmensbudget übermäßig belasten.

Outsourcing der Position des DSB

Die Auslagerung der Position des DSB ist der klare Gewinner für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Beauftragung eines Beratungsunternehmens für den Datenschutz hat unter anderem folgende Vorteile:

  • Eine Fülle von Fachkenntnissen und eine Vielzahl von Erfahrungen, die sicherstellen, dass Sie keine Ausgaben für Ihre DSB-Vorbereitung tätigen müssen.
  • Sie sind Branchenexperten, die unparteiische Ratschläge erteilen.
  • Geringe Rechenschaftspflicht der Mitarbeiter – ein Beratungsunternehmen ist viel einfacher zu ersetzen als ein Mitarbeiter, wenn Sie mit der Leistung eines DSB unzufrieden sind.
  • Beratungen zum Datenschutz sind völlig unabhängig und frei von Interessenkonflikten.
  • Die Kalkulation ist einfach.