Nutzung von Informationen in sozialen Netzwerken zu persönlichen Zwecken – ist die DSGVO anwendbar?

Die Allgemeine Datenschutzverordnung (DSGVO) gilt nicht für Personen, die Daten aus sozialen Netzwerken verarbeiten, wenn diese Daten ausschließlich zu persönlichen Zwecken erhoben werden. Personen, die von dieser Ausnahmeregelung profitieren möchten, müssen jedoch beachten, dass für die Umsetzung dieser Ausnahmeregelung einige Anforderungen gelten. Alle erhobenen personenbezogenen Daten sollten mit der DSGVO konform sein. Generell muss jede […]