EXTERNE DATENSCHUTZBEAUFTRAGTE

Wir bieten professionelle UnterstĂŒtzung fĂŒr Unternehmen, Gewerbetreibende, BetriebsrĂ€te, Vereine und bei internen Meldestellen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

IHR SCHLÜSSEL ZUM DATENSCHUTZERFOLG!

Als externe Datenschutzbeauftragte stehen wir Ihnen im Alltag beratend zur Seite.

Unsere Hauptaufgabe besteht darin, durch die PrĂŒfung und Optimierung Ihrer Unternehmensstrukturen einen zuverlĂ€ssigen Datenschutz und einen sicheren Betrieb zu gewĂ€hrleisten.

Wir ĂŒbernehmen die kontinuierliche Überwachung aller gesetzlich relevanten Änderungen im Bereich des Datenschutzes, um sicherzustellen, dass Ihr Unternehmen stets auf dem aktuellen Stand der gesetzlichen Anforderungen operiert.

Unser Ziel ist es, Ihrem Unternehmen durch die Einhaltung von Datenschutzvorschriften (Compliance) einen signifikanten Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Dabei legen wir großen Wert darauf, Risiken zu minimieren und das Vertrauen Ihrer Kunden und GeschĂ€ftspartner in Ihre Datenschutzpraktiken zu stĂ€rken.

IHRE VORTEILE

Umfassendes Fachwissen

Die KomplexitÀt der globalen Datenschutzgesetze erfordert ein tiefgreifendes VerstÀndnis.

Unsere Experten bringen jahrzehntelange Erfahrung aus verschiedensten Branchen mit, und sind auf das IT-Recht, die DS-GVO und internationale Datenschutzgesetze spezialisiert.

Dieses Niveau an Expertise ist durch interne Positionen nur selten zu erreichen.

Kosteneffizienz

Die Einstellung eines qualifizierten internen Datenschutzbeauftragten kann kostspielig sein, insbesondere wenn man fortlaufende Weiterbildungen und Zertifizierungen berĂŒcksichtigt.

Mit einem externen Datenschutzbeauftragten erhalten Sie Zugang zu besonderer Expertise, ohne die Kosten fĂŒr einen VollzeitbeschĂ€ftigten tragen zu mĂŒssen.

Risikominimierung

Datenschutzverletzungen können zu erheblichen Bußgeldern und einem Vertrauensverlust fĂŒhren.

Wir helfen Ihnen, proaktiv Risiken zu vermeiden und sicherzustellen, dass Ihre Prozesse stets aktuellen Datenschutzstandards entsprechen.

 

DATENSCHUTZ FÜR INTERNE MELDESTELLEN NACH DEM HINWEISGEBERSCHUTZGESETZ

Das Hinweisgeberschutzgesetz schĂŒtzt Personen in Deutschland, die beruflich MissstĂ€nde aufdecken.

Es sorgt dafĂŒr, dass diese Whistleblower ohne Angst vor Nachteilen VerstĂ¶ĂŸe melden können.

Unser Service hilft Ihnen dabei, diese Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig den Datenschutz zu wahren.

 

DATENSCHUTZRECHTLICHE BETREUUNG VON BETRIEBSRÄTEN

BetriebsrÀte spielen eine entscheidende Rolle bei der Vertretung der Interessen aller Mitarbeiter.

Daher ist es von enormer Bedeutung, dass BetriebsrĂ€te nicht nur ĂŒber die Datenschutzgesetze informiert sind, sondern auch darĂŒber, wie die gesetzlichen Vorschriften in den alltĂ€glichen AblĂ€ufen eines Unternehmens Anwendung finden. 

UNTERSTÜTZUNG BEI DER ENTWICKLUNG DATENSCHUTZKONFORMER IT-LÖSUNGEN

Im digitalen Zeitalter sind datenschutzrechtliche Anforderungen komplex und stĂ€ndigen Änderungen unterworfen. 

Wir unterstĂŒtzen Ihr Unternehmen durch Beratung bei der Softwareentwicklung, um Ihnen zu ermöglichen „Privacy-by-Design“ und „Privacy-by-Default“ in Ihren eigenen Softwarelösungen umzusetzen.

MACHEN SIE DEN ERSTEN SCHRITT

Vertrauen Sie auf unser Team von Experten, um Ihr Unternehmen durch die komplexen Anforderungen des Datenschutzes zu navigieren.

WARUM SIE EINEN DSB BRAUCHEN?

Einfach erklÀrt:

In Deutschland mĂŒssen viele Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benennen. Dies ist besonders notwendig, wenn Sie:

  • Eine öffentliche Stelle sind.
  • Mindestens 20 MitarbeiterInnen haben, die stĂ€ndig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten arbeiten.
  • Ihre HaupttĂ€tigkeit die Überwachung von Personen umfasst oder Sie spezielle Datenkategorien wie Gesundheitsdaten verarbeiten.

 

FĂŒr Unternehmen, die in der Regel mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschĂ€ftigen, ist die Benennung eines DSB verpflichtend. Auch wenn ein DSB fĂŒr Sie nicht explizit gefordert wĂ€re, ist Ihr Unternehmen dennoch verpflichtet, die Datenschutzgesetze einzuhalten.

Daher ist die Benennung eines Datenschutzbeauftragten auch fĂŒr kleinere Unternehmen und Vereine sinnvoll, um sicherzustellen, dass alle Datenschutzgesetze eingehalten werden.

Fazit:

Ein Datenschutzbeauftragter hilft Ihnen nicht nur, Gesetze einzuhalten und Bußgelder zu vermeiden, sondern stĂ€rkt auch das Vertrauen Ihrer Kunden, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in Ihr Unternehmen. 

Egal ob intern oder extern – die richtige Person als DSB kann einen großen Unterschied machen.

Interessiert, aber unsicher, wie Sie starten sollen?

Kontaktieren Sie uns, und wir helfen Ihnen, die beste Lösung fĂŒr Ihr Unternehmen zu finden.