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YouTube & Datenschutz: Erfüllt die Videoplattform die DSGVO?

YouTube ist eine der wichtigsten Videoplattformen, und Videos sind eine der wichtigsten Kommunikationsquellen unserer Zeit. Wie steht YouTube zum Datenschutz und zur allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO)?

Egal, ob es sich um ein Musikvideo, einen Vlog oder ein Lehrvideo handelt, alle YouTube-Nutzer sollten sich darüber im Klaren sein, was mit ihren Daten passiert, wenn sie etwas veröffentlichen, streamen, YouTube-Kanäle abonnieren oder Material teilen. Leider ist dies selbst bei einem zweiten Blick nicht sofort ersichtlich.

Welche Informationen speichert YouTube, und wie geht es mit persönlichen Daten um?

Da YouTube seit 2006 im Besitz von Google LLC ist, hat es keine eigene Datenschutzrichtlinie. Daher verweist es auf deren Datenschutzrichtlinien. Es ist immer noch möglich, die Daten zurückzuverfolgen, die ursprünglich für die Registrierung eines Benutzerkontos erforderlich waren und dort gespeichert wurden:

  • Nachname;
  • Geburtsdatum;
  • E-Mail Adresse;
  • Telefonnummer.
  • Die Speicherung von IP-Adressen oder Standortdaten, die bei der Nutzung von Google-Diensten, einschließlich YouTube, erfolgt, ist jedoch mit wesentlich größerer Vorsicht zu genießen.

    Bei der indirekten Nutzung von YouTube können jedoch Daten gespeichert werden. Wenn Sie einen sogenannten Framing-Link verwenden, um ein YouTube-Video auf Ihrer eigenen Website einzubetten, setzt YouTube Cookies, wenn Sie die Website besuchen, auch wenn das Video noch nicht gesehen wurde.

    Gleichzeitig wird das Werbenetzwerk DoubleClick von Google aktiviert, das Daten sammelt, die nicht zu den Verbrauchern zurückverfolgt werden können.

    Wie können YouTube-Nutzer ihre Daten schützen?

    Der erste Schritt ist die Überprüfung Ihrer Google-Kontoeinstellungen, die auch für die YouTube-Nutzung gelten. Auf YouTube finden Sie ausgefeilte Datenschutzeinstellungen unter Aktivitätseinstellungen. Auf dieser Seite können Sie den Videosuchverlauf anhalten und den Videoaufrufverlauf deaktivieren. Sie können auch die Datensicherheit für Ihre eigenen YouTube-Videos erhöhen. Sie können hier die private Einstellung anstelle der öffentlichen Einstellung wählen.

    Komplizierter wird es bei eingebetteten Videos, z. B. wenn Sie ein YouTube-Video in den Code Ihrer Website einbetten möchten. Um sich und die Besucher Ihrer Website vor einer unnötigen Offenlegung von Daten zu schützen, sollten Sie die umfangreichen Datenschutzeinstellungen von YouTube nutzen.

    Diese YouTube-Einstellung stellt sicher, dass Cookies nur verwendet werden, wenn der Nutzer auf das Video selbst klickt, und nicht, wenn er einfach nur die Website betritt. Leider gilt dies nicht für die Cookie-Einstellung von DoubleClick.

    Um einen Link zum Einbetten Ihres YouTube-Videos im datenschutzfreundlichen Modus zu erstellen, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Klicken Sie auf die Schaltfläche Teilen unter Ihrem Video.
  • In dem sich öffnenden Fenster wählen Sie die Option Einbetten.
  • Kopieren Sie nicht den generierten Link, sondern klicken Sie auf Mehr anzeigen
  • Aktivieren Sie in dem sich öffnenden Fenster die Option Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren.
  • Welche Rechte zur gemeinsamen Nutzung von Daten hat YouTube?

    Seit der Umsetzung der DSGVO sind YouTube und Google verpflichtet, vor jeder Datenerhebung die „informierte Zustimmung“ der Nutzer einzuholen und Informationen über den Zweck der Nutzung bereitzustellen. Bedauerlicherweise gibt es auch hier zwei Ausnahmen: Diese Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn die Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung oder des berechtigten Interesses gespeichert werden.

    Wenn Sie in einem Webshop etwas bestellen, könnten die für die sogenannte Vertragserfüllung erforderlichen Daten Ihre Adresse oder Ihre Kleidergröße sein. Unternehmen können den Begriff des berechtigten Interesses dann flexibel auslegen und zum Beispiel mit Produktverbesserungen begründen.

    Was sollten Unternehmen bei der Nutzung von YouTube beachten?

    Es ist wichtig, YouTube im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung zu nutzen, insbesondere im beruflichen Umfeld. Wenn Sie als Betreiber solche externen Inhalte in Ihre Website einbinden, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Besucher auf die Möglichkeit der Speicherung und Verarbeitung von Besucherdaten durch Dritte hinzuweisen. Andernfalls kann es zu rechtlichen Konsequenzen kommen. Leider geben weder YouTube noch Google erkennbar Auskunft darüber, welche Daten zu welchen Zwecken über Cookies und das DoubleClick-System von Google erhoben werden. Das macht es Ihnen schwer, Ihre Kunden darüber zu informieren, wie ihre Daten von Ihrem Unternehmen genutzt werden.

    In jedem Fall müssen Sie die Nutzer über die mögliche Verwendung ihrer Daten durch Sie und Dritte informieren, sobald sie Ihre Website betreten. Da dies aufgrund der undurchsichtigen Handhabung des Internetgeschäfts nicht vollständig möglich ist, müssen Sie als Geschäft mit der Möglichkeit einer Abmahnung rechnen, wenn Sie die Einwilligung nicht einholen.

    Insgesamt ist unklar, inwieweit das Streaming-Netzwerk YouTube versucht, die Allgemeine Datenschutzverordnung einzuhalten. Aufgrund der Geschäftsstrategie des Mutterkonzerns Google ist bei der Nutzung dieser Dienste jedoch Vorsicht und Achtsamkeit geboten.

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