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Wie können Mitarbeiter im Rahmen der DSGVO verfolgt werden?

In der heutigen digitalen Umgebung kann die Überwachung am Arbeitsplatz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, geistigem Eigentum und Datensicherheit unerlässlich sein. In diesem Artikel werden wir uns daher damit befassen, wie Sie Mitarbeiter verfolgen können, ohne gegen die DSGVO zu verstoßen.

Die Anwendungen, die zur Überwachung der Mitarbeiter eingesetzt werden, können ein breites Spektrum personenbezogener Daten erfassen, darunter Zugriffsdaten auf Dateien, Internetnutzung, Tastatureingaben und E-Mail-Verkehr.

Anforderungen für die Verfolgung von Mitarbeitern

Die Einführung dieser Systeme sollte in Übereinstimmung mit einigen spezifischen Protokollen erfolgen, um die Konformität mit der DSGVO zu gewährleisten.

Es ist wichtig, diese Anforderungen zu erfüllen, um das Personal zu überwachen:

  • Es ist von entscheidender Bedeutung, den/die Zweck(e) der Überwachung zu bestimmen. Nach Angaben des Europäischen Datenschutzausschusses sollten Sie die folgenden Fragen beantworten, um das/die Ziel(e) zu beschreiben: Was wollen Sie durch die Überwachung lösen/erreichen?
  • Transparenz – Sobald die Ziele im letzten Punkt festgelegt wurden, sollten Sie klar sein und sie dem Personal in einem Informationsschreiben mitteilen: (1) dass Sie sie verfolgen, welche Informationen Sie sammeln, die Dauer Ihrer Speicherung; (2) die Rechtsgrundlage (berechtigtes Interesse), (3) die Zwecke der Überwachung; (4) andere obligatorische Elemente der Artikel 13 und 14 der DSGVO.
  • Verhältnismäßigkeit. Da als Begründung das berechtigte Interesse herangezogen wird, müssen Sie eine Prüfung des berechtigten Interesses durchführen, um herauszufinden, ob Sie Arbeitnehmer kontrollieren sollten oder ob die berechtigten Interessen des Unternehmens Vorrang vor den Rechten und Interessen der betroffenen Person haben.
  • Minimieren Sie Ihre Daten. Es sollten nur die Daten erfasst werden, die unbedingt erforderlich sind, um die festgelegten Ziele zu erreichen. Der Prozess der Personalverfolgung wird durchgeführt, um klare Ziele zu erreichen, und führt nicht zu ungerechtfertigten Eingriffen in die Privatsphäre.
  • Beschränkung der Speicherung. Speichern Sie Daten nur so lange wie nötig, um den beabsichtigten Zweck zu erfüllen. In diesem Zusammenhang wird empfohlen, eine Aufbewahrungspolitik zu verfolgen.
  • Begrenzen Sie die Verfolgung. Sie können Arbeitnehmer nur dann verfolgen, wenn sie ihre Aufgaben gemäß den Stellenanforderungen ausführen.
  • Welches Risiko birgt die Überwachung von Arbeitnehmern ohne Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung?

    Sie können ein Risiko eingehen:

    1. DSGVO-Strafe. Die Mitarbeiter werden sich über die Untersuchung beschweren; wenn sich herausstellt, dass Sie gegen die Datenschutz-Grundverordnung verstoßen haben, werden Sie mit einer Geldstrafe belegt. Das Bußgeld kann bis zu 4 % des Umsatzes betragen, und die Höhe des Bußgeldes wird auf der Grundlage der besonderen Merkmale jedes einzelnen Falles unter Berücksichtigung mehrerer Anforderungen berechnet, darunter:

  • Die Anzahl der betroffenen Personen und der Schaden, den sie erlitten haben;
  • Der Gegenstand der strittigen Verarbeitung;
  • Das Ausmaß des Schadens, den die Betroffenen erlitten haben;
  • Der vorsätzliche oder fahrlässige Charakter des Verstoßes;
  • Es werden Maßnahmen ergriffen, um den Schaden für den Einzelnen so gering wie möglich zu halten;
  • Durchsetzung von Verwaltungsinitiativen, die im Ergebnis auch praktische Instrumente sind, um die Zahl der im Falle von Sanktionen erhobenen Geldbußen zu verringern oder nur die Ausstellung von Bescheiden zu verlangen;
  • Der Umfang der Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde zur Behebung des Verstoßes und zur Minimierung der möglichen negativen Folgen des Verstoßes.
  • 2. Rechtsstreitigkeiten vor einem Gericht. Unzufriedene Arbeitnehmer können vor Gericht gehen und Schadensersatz für die Verletzung ihrer Privatsphäre fordern. In diesem Fall würde die Höhe des Vermögensschadens auf der Grundlage des den Arbeitnehmern entstandenen Schadens bemessen werden.