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Werden personenbezogene Daten bei einem Skype-Vorstellungsgespräch geschützt?

Viele Unternehmen nutzen bereits die Möglichkeiten von Internetdiensten und -medien, um ihre Einstellungsverfahren zu steuern. Aufgrund des hohen Pragmatismus im Umgang mit diesen Diensten ist dies verständlich. Allerdings werden in diesem Zusammenhang einige digitale Möglichkeiten genutzt, die Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes aufkommen lassen.

Viele Menschen nutzen Skype nicht nur im Privatleben, sondern auch im Berufsleben. Der technische Hintergrund dieses Dienstes wird manchmal übersehen. Die Tatsache, dass Microsoft die notwendigen Skype-Daten aus dem Gespräch 90 Tage lang auf einem US-Server aufbewahrt, ist für die Datensicherheit von Bedeutung.

Wenn Sie ein Skype-Bewerbungsgespräch mit den Augen eines Datenschutzbeauftragten betrachten, werden Sie feststellen, dass die Datenübermittlung an den entsprechenden Server in den Vereinigten Staaten nicht unter das Ziel des Gesprächs fällt.

Es ist schwer zu erkennen, wie die Übermittlung und vor allem die Speicherung dieser Daten für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich sein soll. An diesem Punkt zeigt sich das größte rechtliche Problem, das im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch über Skype besteht.

Ist es möglich, ein Bewerbungsgespräch über Skype zu führen, das den Datenschutzgesetzen entspricht?

Bei der Bewertung der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung und Aufbewahrung personenbezogener Daten geht es immer um eine ausdrückliche Rechtsgrundlage, die mögliche Einwilligung der betroffenen Person und/oder den Zweck der jeweiligen Datenverarbeitung.

Dies gilt insbesondere, wenn es um den richtigen Umgang mit Bewerberdaten geht. Eine vergleichbare Einwilligung könnte eine Lösung für eine datenschutzkonforme Gestaltung von Skype-Interviews sein. Eine entsprechende Einwilligung könnte angeboten werden, wenn der Bewerber das Interview über Skype gibt.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen müssen Sie jedoch auch die andere Seite dieses Gesprächs untersuchen. Der Bewerber wird von einem Mitarbeiter des Unternehmens befragt, der mit am Tisch sitzt. Ihre persönlichen Informationen sind ebenfalls durch die allgemeinen Datenschutzgesetze geschützt.

Fraglich ist daher, ob im Falle eines ausdrücklichen Angebots des Bewerbers, das Bewerbungsgespräch über Skype zu führen, auf eine vergleichbare Einwilligung der Mitarbeiter des Unternehmens geschlossen werden darf. Eine Einwilligung in die Datenverarbeitung kann in dieser Situation nicht allein aufgrund ihrer vertraglichen Pflichten gegenüber dem Arbeitgeber angenommen werden. Um wirklich eine vergleichbare Einwilligung nachweisen zu können, wären an dieser Stelle umfangreiche Datenschutzverfahren für die Mitarbeiter des Unternehmens erforderlich.

Unter bestimmten Umständen ist die Gestaltung eines über Skype geführten Vorstellungsgesprächs entscheidend.

Unternehmen profitieren stark von entsprechenden Interviews in Wort und Bild, die über Skype oder in Form von aufgezeichneten Videointerviews geführt werden können. Eine kostspielige und zeitaufwändige Reise des Bewerbers in der ersten Runde kann so beispielsweise vermieden werden. Für viele Unternehmen sind Videointerviews daher eine sinnvolle Alternative zu persönlichen Gesprächen.

Tatsächlich stellt das aufgezeichnete Videointerview aus datenschutzrechtlicher Sicht keine brauchbare Alternative zum Skype-Interview dar. Ohne zusätzliche Datenschutzmaßnahmen ist die Möglichkeit eines wiederholten Zugriffs auf die damit verbundene Videokommunikation als unzulässig anzusehen.

Wenn Arbeitgeber nicht auf entsprechende Vorstellungsgespräche per Skype oder Videointerviews verzichten wollen, müssen sie gründliche Datenschutz- und Transparenzrichtlinien für die Verwendung von Videos mit Bewerbern aufstellen.

Wenn die Videointerviews aufgezeichnet wurden, stellt sich vor allem die Frage, wer dafür zuständig sein wird, welche Funktion sie haben und wann sie gelöscht werden. Wenn ein Vorstellungsgespräch über Skype geführt wird, muss sichergestellt werden, dass alle Teilnehmer der Verwendung ihrer persönlichen Daten zustimmen.

Schlussfolgerung

Unterm Strich ist ein persönliches Bewerbungsgespräch im Vergleich zu anderen Gesprächsformen häufig die einzige Möglichkeit. Unternehmen laufen, insbesondere bei abgelehnten Bewerbern, Gefahr, dass sie Datenschutzbeschwerden über die betreffenden Bewerbungsgespräche erhalten. Sie könnten sogar eine rechtswidrige Diskriminierung nachweisen und auf Schadensersatz klagen. Dies kann dem Ruf eines Unternehmens sehr schaden und zu unnötigen Rechtsstreitigkeiten führen.

Schritte zur Erreichung der DSGVO-Konformität

Die DSGVO betrifft alle in Europa ansässigen Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, sowie diejenigen, die mit europäischen Lieferanten und/oder Kunden zu tun haben. Diese Organisationen,

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