INFORMATIONEN

Welche Auswirkungen hat die DSGVO auf die Cookies-Politik?

Wenn Sie im Internet surfen, speichert Ihr Browser Dateien auf Ihrem Computer, die aus Text bestehen. Diese Dateien werden vom Server der von Ihnen besuchten Websites erzeugt und dann an Ihren Internetbrowser übermittelt. Ihr Browser speichert diese völlig harmlosen Dateien auf Ihrer Festplatte, der Server hat keinen direkten Zugriff auf Ihren Computer.

Dieses Verfahren ist in vielerlei Hinsicht praktisch. Wenn Sie zum Beispiel regelmäßig dieselbe Website benutzen, auf der Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort eingeben müssen, werden Sie gefragt, ob Sie diese Informationen speichern möchten. Wenn Sie dies bejahen, wird ein Cookie mit den bekannten Kennungen erzeugt, so dass Sie diese nicht erneut eingeben müssen.

Was ist der Vorteil von Cookies?

Ein weiterer Vorteil von Cookies ist, dass beim Besuch einer Website die von Ihnen bevorzugten Seiten gespeichert werden und die Website Ihnen auf diese Weise auf Ihre Interessen zugeschnittene Inhalte bietet. Auch bei der Personalisierung einer Website, die Sie gewohnt sind zu besuchen, sind es wieder die Cookies, die es Ihnen ermöglichen, die konfigurierte Anzeige zu finden.

Cookies, die wertvolle Informationen über Ihre Interessengebiete enthalten, ermöglichen es den Suchmaschinen auch, Ihnen gezielte Werbung anzuzeigen. Wenn Sie also mehrere Suchanfragen zu einem bestimmten Thema durchführen, können Sie sicher sein, dass Sie anschließend Werbung sehen, die sich auf Ihre Suchanfragen bezieht.

Cookies ermöglichen es den Herausgebern von Websites auch, verschiedene wichtige Informationen zu erfassen, wie z. B. das Publikum einer Website, das Nutzerverhalten (Seitenaufrufe, Verweildauer auf jeder Seite usw.). All diese Informationen können durch Cookies gesammelt werden.

Wie Sie sicher schon verstanden haben, sind Cookies echte Tracer, die alle Informationen über einen Internetnutzer und sein Verhalten im Internet speichern.

Die von der DSGVO geregelte Cookie-Politik

Seit dem Inkrafttreten der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO) wurde die spezifische Verarbeitung von Webdaten, die durch Cookies erzeugt werden, geändert. Der neue europäische Rechtsrahmen, der Artikel 5 (3) der Richtlinie 2002/58 / EG zugunsten der Richtlinie 2009/136 / EG ändert, schreibt nun zwei neue Grundsätze vor:

  • Die Zustimmung des Nutzers muss eingeholt werden, noch bevor die Informationen auf seinem Gerät gespeichert werden. Wenn diese Informationen bereits gespeichert sind, muss der Nutzer auch den Zugriff darauf erlauben.
  • Der Nutzer kann die Wiederherstellung von Cookies ablehnen.
  • Die Zustimmung des Nutzers kann nur dann außer Kraft gesetzt werden, wenn diese Maßnahmen für die Erbringung eines Dienstes erforderlich sind, für den der Nutzer bereits seine Zustimmung erteilt hat. Wenn der Internetnutzer seine vorherige Zustimmung nicht gegeben hat, können Cookies daher nicht auf seinem Endgerät platziert oder gelesen werden.

    Wie werden Cookies in Übereinstimmung mit der DSGVO verwendet?

    Konkret muss der Internetnutzer, der eine Website besucht, die Cookies verwendet, durch ein sichtbares Banner informiert werden, in dem der Zweck aller Cookies angegeben ist. Dieses Banner muss den Nutzer auch darauf hinweisen, dass er, wenn er weiter surft, dem Herausgeber der Website das Recht einräumt, Cookies auf seinem Endgerät zu speichern. Schließlich muss der Nutzer das Recht haben, diese Cookies abzulehnen, indem er auf einen Link klickt, der in dem Banner enthalten ist.

    Mit anderen Worten, es geht darum, eine implizite Zustimmung des Internetnutzers zu erhalten, der gewarnt wird, dass er durch Cookies „verfolgt“ wird. Wenn der Nutzer also weiter surft, ohne diesem Tracking zu widersprechen, akzeptiert er stillschweigend, dass seine Aktivitäten verfolgt werden.

    Die Redakteure der Website können also nicht mehr einem Internetnutzer folgen, wenn er auf die Website kommt, ohne dass er vorher darüber informiert wurde. Die Zustimmung des Nutzers darf nicht zweideutig sein, und das Banner darf erst verschwinden, wenn der Internetnutzer wissentlich weitergesurft ist:

  • Durch die Anzeige einer zweiten Seite;
  • Durch Blättern auf dem Bildschirm von der ersten Seite bis zur Wasserlinie ganz oben auf dem Bildschirm;
  • Durch Klicken auf ein anderes Element, ohne dass eine neue Seite geladen wird.
  • Die Websites müssen dem Internetnutzer auch die Möglichkeit geben, das Tracking durch Cookies abzulehnen. Diese Option, die ausreichend lesbar sein muss, muss den Nutzer über die verschiedenen Cookies und ihre Zwecke informieren. So kann ein Link zu einer Seite führen, auf der jedes von der Website verwendete Cookie und sein Nutzen aufgeführt sind.

    Eine weitere Verpflichtung der DSGVO ist, dass der Nutzer in der Lage sein muss, der Sammlung von Cookies direkt auf der von ihm besuchten Website zu widersprechen, indem er eine Option an- oder abhakt. Wenn er sich dagegen ausspricht, werden alle von dieser Website betroffenen Cookies deaktiviert. Es reicht daher nicht mehr aus, dass die Herausgeber von Websites einen Hinweis anzeigen, wie sie ihren Browser so konfigurieren können, dass er Cookies ablehnt.

    Bitte beachten Sie, dass der Zugriff auf die Seite, die alle Informationen über Cookies enthält, keine Zustimmung zur Sammlung von Cookies darstellt. Wenn der Nutzer diese Seite zum ersten Mal besucht, ist es ihm noch untersagt, seine Cookies zu verarbeiten, bis er sie akzeptiert hat.

    IT-Sicherheit und Datenschutz

    IT-Sicherheit und Datenschutz sind untrennbar miteinander verbunden. Was ist die Beziehung zwischen IT-Sicherheit und Datenschutz? Ist das nicht ein und dasselbe? Die Antwort ist ein

    mehr »