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Was wird die Datenschutz-Grundverordnung für den elektronischen Geschäftsverkehr bedeuten?

Die Allgemeine Datenschutzverordnung ist am 25. Mai 2018 in Kraft getreten und soll von allen Organisationen übernommen werden, die personenbezogene Daten über ihre Kunden haben, insbesondere im E-Commerce. Neue Verantwortlichkeiten, die die Situation in vielerlei Hinsicht verändern werden.

Ein verbesserter Rahmen für personenbezogene Daten

Unternehmen, die private Informationen über ihre Kunden, Unternehmen und E-Commerce-Websites aufbewahren, sollten nur von der Datenschutz-Grundverordnung betroffen sein. Diese aktuelle Gesetzgebung ist viel restriktiver als die Richtlinie von 1995 und begünstigt die Verbraucher und ihre Interessen.

Daher müssen auch die Akteure des elektronischen Geschäftsverkehrs unverzüglich ihre Arbeitsweise überprüfen, da sie Gefahr laufen, finanzielle Sanktionen zu erleiden.

Dementsprechend müssen die Unternehmen des elektronischen Geschäftsverkehrs mit der DSGVO die Bedeutung ihrer Handlungen erklären, wenn sie solche personenbezogenen Daten von ihren Kunden anfordern.

Die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung solcher Daten würde daher viel stärker eingeschränkt, verwaltet und auf einen sinnvollen Zweck ausgerichtet werden.

Eine neue Beziehung zum Verbraucher

Der Kunde ist viel mehr an dem Prozess interessiert, in dessen Mittelpunkt er steht, und er ist wachsam in Bezug auf die Daten, die er übermittelt, und kann die Kontrolle über die Informationen, die er erhält, zurückgewinnen.

Was die Unternehmen des elektronischen Geschäftsverkehrs und die Vermeidung von Sanktionen betrifft, so soll die Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung vor allem das Vertrauen der Verbraucher in sie stärken.

Ob es sich nun um Verteilerlisten, die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten oder ganz einfach um den Status der Nutzerperspektiven handelt, die Umsetzung der DSGVO zielt darauf ab, die Struktur der Unternehmen des elektronischen Handels zu verbessern, die von nun an ihre Nutzer benachrichtigen und deren Zustimmung direkt einholen müssen.

Die am 25. Mai 2018 eingeführte Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist auch die neueste Geschäftslinie, die von allen E-Commerce-Unternehmen übernommen werden muss. Eine Verbesserung, die unter anderem beinhaltet, dass sie die Beziehung zu ihren Kunden und deren Daten überdenken, um ein Umfeld der Offenheit und des Vertrauens zu schaffen.