Ziel dieser neuen europäischen Verordnung, die, wie bereits erwähnt, alle Organisationen betrifft, die mit personenbezogenen Daten umgehen, ist die Vereinheitlichung der verschiedenen nationalen Gesetze der EU-Mitgliedstaaten durch die Schaffung eines einheitlichen europäischen Rechtsrahmens.
Vier Monate nach Beginn der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) deuten die zahlreichen Indikatoren, die die Kommission erhalten hat, darauf hin, dass sowohl Fachleute als auch Privatpersonen dieses neue Gesetz schnell genutzt haben, auch weil es jetzt in Europa gilt.
Die Datenschutz-Grundverordnung wird sehr schnell überarbeitet werden, um sie an die europäische Rechtsstruktur des nationalen Rechts anzupassen. Diese neuen Texte, die durch ein Dekret hinzugefügt werden, erfordern die konkrete Umsetzung der DSGVO und der „Polizei-Justiz“-Richtlinie, die somit im strafrechtlichen Bereich durchgesetzt werden kann. Diese Verordnung, die innerhalb von sechs Monaten umgesetzt werden sollte, würde die Lesbarkeit der nationalen Rechtsstruktur der Datenschutz-Grundverordnung verbessern.
Die Fachleute nehmen die DSGVO zunehmend an.
Was die Fachleute anbelangt, die sich mit der Umsetzung der allgemeinen Datenschutzgesetzgebung befassen, so zeigen die zahlreichen Daten, die erhoben wurden, dass die Organisationen diese aktuelle Regulierungsstruktur zunehmend umsetzen.
24.500 Organisationen haben einen Datenschutzbeauftragten (DSB) benannt, wie es die DSGVO vorschreibt. Der behördliche Datenschutzbeauftragte, bei dem es sich um eine natürliche oder juristische Person handeln kann, muss, wie bereits erwähnt, sicherstellen, dass sein Unternehmen die Anforderungen der DSGVO einhält.
Seit dem 25. Mai hat die französische Datenschutzbehörde CNIL mehr als 600 Meldungen über Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten herausgegeben, was immer noch sieben Warnungen pro Tag entspricht. Insgesamt waren bisher fast 15 Millionen Personen von diesen vertraulichen Daten betroffen.
Das Debakel zwischen Facebook und Cambridge Analytica führte zu dieser beispiellosen Bloßstellung von Personen, zusätzlich zum Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung, über die die beteiligten Organisationen ausführlich kommuniziert hatten, als 87 Millionen Facebook-Nutzer von der Verarbeitung ihrer Daten durch Cambridge Analytica betroffen waren.
Operative europäische Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Datenschutzbehörden
Dabei ist zu bedenken, dass die europäischen Sicherheitsbehörden derzeit mehr als 200 grenzüberschreitende Beschwerden in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten bearbeiten, die für die meisten von ihnen als Behörde fungieren.
Diese Beschwerden beziehen sich auf die Einwilligung von Minderjährigen in die Verarbeitung ihrer Daten und auf die Einwilligung im Allgemeinen.
Es haben bereits zwei Vollversammlungen des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) stattgefunden (im Mai und Juli), und es wurden mehrere Unterarbeitsgruppen gebildet. Auch das IT-Forum für die Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden, das sogenannte „IMI“, funktioniert seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung hervorragend.
Wir können auch betonen, dass täglich eine große Anzahl von informellen Gesprächen zwischen den verschiedenen Dienststellen der Behörden stattfindet, die alle auf eine schnellere Bearbeitung der Fälle zurückzuführen sind.