Die Allgemeine Datenschutzverordnung ist ein Dokument, das von allen 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt wird. Dieser Text ist ein echter Wegweiser im Kampf um die Datensicherheit, da er diesen Schutz für alle europäischen Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Einwohner harmonisiert.
Angesichts der zahlreichen Sicherheitsbedrohungen, die mit personenbezogenen Daten verbunden sind, müssen die von dieser neuen Vorschrift betroffenen Organisationen die erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.
Der Datenschutz ist heute ein kritisches Thema, das die beteiligten Akteure dazu zwingt, ihre Datensicherheitspolitik und die notwendige und regelkonforme Verarbeitung zu überdenken. Es sollten daher verschiedene Schritte und Verfahren ergriffen werden, um diesen Schutz zu gewährleisten.
Mit dieser neuen Verordnung muss jeder Mitgliedstaat über eine Stelle verfügen, die für die Überprüfung der Einhaltung der DSGVO durch die betreffenden Einrichtungen zuständig ist.
Die folgenden Empfehlungen lauten wie folgt:
DSGVO: Inspirierende Organisationen
Das Sammeln und Verarbeiten personenbezogener Daten stellt eine Gefahr für die Privatsphäre dar. So kann im Falle der Piraterie oder der Verwertung dieses Materials die Achtung des Privatlebens der Person gefährdet sein. Angesichts dieser zunehmenden Bedrohungen haben sich die Behörden nun bereit erklärt, konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der Datensicherheit zu ergreifen.
Die Datenschutz-Grundverordnung ist Teil des Sicherheitsprozesses, aber auch Teil der Ermutigung der Akteure, personenbezogene Daten zu sammeln. Von nun an müssen sich die betroffenen Personen vollständig über die Verwendung ihrer Daten und die ihnen zustehenden Rechte bewusst sein. Um die Integrität bei der Verarbeitung von Informationen und eine angemessene Transparenz zu gewährleisten, sind für Organisationen mehrere wichtige Schritte erforderlich:
Indem sie der Anwendung dieser wesentlichen Schritte zustimmen, werden die von der DSGVO betroffenen Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen auch einen angemessenen Schutz für Einzelpersonen gewährleisten und den Schutz ihrer Privatsphäre in allen Phasen nachweisen.
Vollständige Angaben zur Person
Ziel der Datenschutz-Grundverordnung ist es nicht, die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten zu verbieten. Der Zweck dieser Verordnung ist es, eine verbindliche und harmonisierte Struktur auf der Ebene der Europäischen Union zu schaffen, um eine Gefährdung der Privatsphäre des Einzelnen zu vermeiden. Die Leitlinien dieses neuen Textes garantieren daher die Vertraulichkeit der Informationen, die Unternehmen und öffentliche Einrichtungen Einzelpersonen zugänglich machen. Um alle Akteure so effizient wie möglich einzubeziehen, müssen die von der DSGVO betroffenen Einrichtungen den Nutzern auf allen Ebenen der Datenverarbeitung genaue Angaben machen und Rechenschaft ablegen.
Benennung des Datenschutzbeauftragten zur Gewährleistung der Datensicherheit
Im Kampf um den Schutz der Privatsphäre müssen die Organisationen einen behördlichen Datenschutzbeauftragten benennen, der für die Koordinierung der eingeführten Datensicherheitsmaßnahmen zuständig ist. Dieser Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, die verschiedenen Akteure bei der Umsetzung der verschiedenen Sicherheitsmaßnahmen zu informieren, zu beraten und zu unterstützen. Er hat eine echte koordinierende Funktion bei der internen und externen Umsetzung der verschiedenen Vorschriften der DSGVO.
Um seine Aufgabe zu erfüllen, muss er über alle Schritte und Aktivitäten der verschiedenen an der Verarbeitung der erhobenen Daten beteiligten Akteure informiert sein. In diesem Kampf um die Sicherheit der Daten ist der DSB daher der Garant für die ordnungsgemäße Umsetzung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen und die Einhaltung der Verarbeitung der erhobenen Daten.
Obligatorische Durchsetzung
Nach ihrem Inkrafttreten hat die Datenschutz-Grundverordnung Sicherheitsmaßnahmen und notwendige Instrumente zur Gewährleistung des Schutzes personenbezogener Daten vorgeschrieben. Die Einhaltung der Vorschriften wird von den verschiedenen Aufsichtsgremien kontrolliert, die auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingerichtet wurden. Im Falle eines Verlustes drohen den Organisationen erhebliche Geldstrafen und eine Verschlechterung ihres Ansehens in den Augen der verschiedenen Verbraucher.