Bei Beendigung eines Mietverhältnisses müssen personenbezogene Daten erhoben werden. Mieter und Vermieter sollten einige Dinge beachten. Wir stellen die wichtigsten Datenschutzrechte und -pflichten vor.
Für den Abschluss eines Mietvertrags sind persönliche Angaben erforderlich.
Mit der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die Verantwortung des Mieters für den Datenschutz jedoch erheblich gewachsen. Infolgedessen sollten Mieter und Vermieter lernen, wie sie mit sensiblen Informationen umgehen.
Was sollten Vermieter in einem Datenschutzmietvertrag nach der DSGVO beachten?
Zu Beginn eines Mietverhältnisses benötigt der Vermieter einige persönliche Informationen, wie z. B. Einkommensnachweise, um die Kreditwürdigkeit der möglichen Mieter zu beurteilen. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält jedoch einige strenge Vorschriften in diesem Bereich: Vor allem muss der Vermieter nach der DSGVO angeben, welche Daten für den Mietvertrag erhoben werden dürfen und welche nicht.
Es ist nicht zulässig, Daten zu sammeln, die die intimsten Aspekte des eigenen Lebens betreffen. Genauso wichtig ist es, die Vorschriften der DSGVO zu erfüllen, wenn Sie derzeit ein Mietverhältnis haben. Der Vermieter darf zum Beispiel die Wohnung nicht regelmäßig und ohne ersichtlichen Grund besuchen. Nur mit der Erlaubnis des Mieters wäre dies legal.
Die DSGVO legt im Wesentlichen die folgenden allgemeinen Regeln in Bezug auf Datenschutz und Mietverträge fest:
Welche Vorschriften enthält die DSGVO für Vermieter und Vermieterinnen?
Die Regelungen der Datenschutzgrundverordnung zu Mietverträgen gelten sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Bei Nichteinhaltung können Bußgelder oder Schadensersatzforderungen verhängt werden.
Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung im Mietverhältnis ist in Art. 6 Abs. 2 DSGVO. Im Allgemeinen muss die Datenverarbeitung zielgerichtet sein und es muss ein legitimer Grund dafür vorliegen, wie z. B. eine vertragliche Vereinbarung. Darüber hinaus muss der Vermieter die folgenden Faktoren berücksichtigen:
Welche Informationen über einen Mieter könnte ein Vermieter verlangen?
Im Allgemeinen sollten die Interessenten nur die Informationen übermitteln, die für die Aushandlung oder den Abschluss des Mietvertrags erforderlich sind, wie z. B. das Einkommen oder die Anzahl der einziehenden Personen.
Ein Vermieter ist nicht verpflichtet, sich bei der Besichtigung einer Wohnung nach den finanziellen Verhältnissen des Mieters zu erkundigen. Mieter sind in der Regel nicht verpflichtet, zusätzliche Informationen über die folgenden äußerst sensiblen personenbezogenen Daten preiszugeben:
Stellt der (die) private(n) Vermieter Fragen zu den oben genannten Objekten, haben die Mieter das Recht, die Antwort zu verweigern, ohne rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen. In einem hart umkämpften Immobilienmarkt, wie in vielen städtischen Regionen, wird die Verweigerung der Antwort auf solche Fragen jedoch häufig als Entscheidungsgrund herangezogen, obwohl dies nicht legal ist.
Die Mieter können vor der Unterzeichnung des Vertrags eine freiwillige Mieterselbstauskunft ausfüllen, um die Interessen beider Parteien in Einklang zu bringen. Dieser Mieterfragebogen kann die oben genannten Merkmale enthalten und im besten Fall zu einer stärkeren Mieter-Vermieter-Beziehung führen.
Welche Mieterdaten dürfen weitergegeben werden, und warum müssen die Mieter eine Einverständniserklärung unterschreiben?
Wenn der/die Vermieter Mieterdaten, wie z.B. Schufa-Auskünfte oder sonstige E-Mail-Korrespondenz mit dem Mieter, übermitteln, handelt es sich um eine Verarbeitung personenbezogener Daten nach Art. 4 Nr. 10 DSGVO. Hierfür muss allerdings eine Rechtsgrundlage vorliegen. Wenn der Vermieter einen berechtigten Grund hat, Daten von Mietern weiterzugeben, sollte er den Mietern die Situation und die Empfänger der Daten so gründlich wie möglich erklären. Zu beachten ist auch, dass die Einwilligung sowohl freiwillig als auch reversibel ist.
Der Vermieter kann vom Mieter keine Erstattung verlangen, wenn durch die Bearbeitung der Kontaktdatenübermittlung Gebühren und Auslagen entstehen. Der Vermieter ist verpflichtet, die Daten zu vernichten, wenn das Mietverhältnis ausläuft oder wenn sie vor dem Mietverhältnis erhoben wurden. Unabhängig davon, wie die Einwilligung eingeholt wird, gibt es organisatorische Maßnahmen, die mit einem Datenschutzbeauftragten abgestimmt werden sollten.
Brauchen Sie eine Datenschutzerklärung für die Vermietung?
Der Vermieter muss vor Beginn des Mietverhältnisses klarstellen, welche Daten er von den Mietern erhebt und was mit ihnen geschieht. In einer solchen Mitteilung müssen die folgenden Elemente enthalten sein:
Es ist sinnvoll, zu den oben genannten Punkten eine passende Datenschutzerklärung zu erstellen und diese bei Änderungen regelmäßig zu aktualisieren. Die Datenschutzerklärung könnte z.B. am Schwarzen Brett im Hausflur ausgehängt werden, so dass alle Mieterinnen und Mieter sie in Zukunft jederzeit einsehen können.