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Was ist die Zweckbindung der Datenverarbeitung nach der DSGVO?

Die DSGVO schreibt vor, dass personenbezogene Daten unter Beachtung des Grundsatzes der Zweckbindung erhoben und verarbeitet werden müssen. Das bedeutet, dass Daten nur aus bestimmten und triftigen Gründen erhoben und verarbeitet werden dürfen. Was genau bedeutet das?

Seit der DSGVO ist es verboten, so viele personenbezogene Daten wie möglich zu Werbezwecken zu sammeln. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist jedoch definiert und unter anderem an den sogenannten Grundsatz der Zweckbindung gebunden. Wenn es um die Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten geht, gibt es eine Menge Gesetze, die befolgt werden müssen, und wenn dies nicht der Fall ist, kann dies zu einem Datenschutzverstoß führen.

Was genau bedeutet die Zweckbindung?

Die DSGVO schreibt nicht nur die Verarbeitung personenbezogener Daten nach Treu und Glauben und in Übereinstimmung mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen vor, sondern auch das Konzept der Zweckbindung (gemäß Art. 5 Abs. 1 lit. b DSGVO).

Gemäß dieser Erklärung werden personenbezogene Daten für spezifische, eindeutige und rechtmäßige Zwecke erhoben. Das bedeutet, dass sie nicht in einer Weise verarbeitet werden dürfen, die mit diesen Zielen unvereinbar ist. Der Grund für die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten ist in der Zweckbestimmung angegeben.

Die folgenden Punkte müssen bei der Zweckbindung gemäß der DSGVO beachtet werden:

  • Zunächst muss das Ziel der Sammlung und Verarbeitung festgelegt werden.
  • Die Erlaubnis muss mit einem klaren Ziel und einer Rechtsgrundlage erteilt werden (vgl. Art. 6 DSGVO),
  • Eine neue Rechtsgrundlage ist erforderlich, wenn sich der Zweck ändert, d.h. wenn die personenbezogenen Daten an anderer Stelle verarbeitet werden, wie in Art. 6 DSGVO.
  • In Übereinstimmung mit Art. 6 DSGVO ist auch die Erlaubnis für die Übermittlung personenbezogener Daten an andere Parteien erforderlich.
  • Es wird davon ausgegangen, dass die tatsächliche Datenerhebung zweckgebunden war, wenn sich der ursprüngliche Zweck der Erhebung und Verarbeitung geändert hat. Wird der Zweck der Daten geändert, so ist eine Mitteilung an die Betroffenen gemäß Art. 13 Abs.. 3 DSGVO oder Art. 14 Abs. 4 DSGVO.

    Welche Faktoren müssen Unternehmen bei der Verarbeitung von Daten aufgrund der Zweckbindung berücksichtigen?

    Für Unternehmen bedeutet dieser Grundsatz, dass nur bestimmte Daten für eine bestimmte Zeit und zu einem vorher festgelegten Zweck gespeichert werden dürfen. Danach müssen sie in Übereinstimmung mit den Datenschutzstandards gelöscht werden.

    Unternehmen sollten auch wissen, dass der Grundsatz der Zweckbindung mit den Grundsätzen der Datenminimierung (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO) und der Speicherbegrenzung (Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO) verbunden ist.

    Darin ist festgelegt, dass personenbezogene Daten nur so lange aufbewahrt werden dürfen, wie sie für die Verarbeitung erforderlich sind, und dass die Daten nur so lange aufbewahrt werden dürfen, wie sie für die Speicherung erforderlich sind. Bei der Online-Bestellung eines Blumenstraußes beispielsweise dürfen die Daten des Empfängers nur bis zur Auslieferung aufbewahrt werden, danach müssen sie gelöscht werden, da sie ihren Zweck erfüllt haben.

    Wann kommt die Zweckbindung ins Spiel und wann nicht?

    Im Falle des Personalfragebogens ist die Beschreibung des Ziels der Datenerhebung notwendig, damit die Daten in Übereinstimmung mit den DSGVO-Vorschriften bereitgestellt werden können. Auf diese Weise können Sie den Mitarbeitern deutlich machen, welche Daten zu welchem Zweck erhoben werden.

    So muss zum Beispiel die Steuernummer angegeben werden, damit der Lohn oder das Gehalt korrekt versteuert werden kann. Die Angabe der sexuellen Orientierung in einem persönlichen Fragebogen ist dagegen nicht hilfreich und gehört dort (in den meisten Fällen) nicht hin.

    Auch bei den Videoaufzeichnungen zeigt sich das Prinzip der Zweckbindung: Viele fest installierte Kameras dienen lediglich dem Schutz vor kriminellen Handlungen, auch wenn das aufgezeichnete Videomaterial nicht gespeichert wird.

    Nur die Kamera selbst wäre in diesem Fall von der Zweckbindung betroffen, nicht aber die Speicherung des Videomaterials. Die Aufzeichnungen müssen aufbewahrt werden, um die Zweckbindung zu erfüllen, wenn eine Straftat aufgedeckt werden soll. Das Gleiche gilt für die Videoüberwachung am Arbeitsplatz.

    Was passiert, wenn die Zweckbindung gebrochen wird?

    Verstöße gegen die in Artikel 5 der Datenschutz-Grundverordnung dargelegten Grundsätze können zu hohen Geldstrafen führen. Wird dieses Konzept nicht befolgt, können strafrechtliche Sanktionen die Folge sein. Ein Missbrauch ist nur dann zulässig, wenn die betreffende Person eindeutig gefragt wurde und ihr Einverständnis gegeben hat. Die betroffene Person muss auch damit einverstanden sein, dass ihre Daten ohne einen bestimmten Zweck erhoben werden, z. B. im Rahmen eines Werbegewinnspiels.

    Das datenschutzrechtliche Ziel der Zweckbindung ist es, die Anhäufung von zu vielen personenbezogenen Daten zu verhindern. Aus den genannten Gründen ist es wichtig, der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten im Einklang mit dem Konzept der Zweckbindung große Aufmerksamkeit zu schenken. Dies ist nicht nur kosteneffizient, sondern macht Sie auch wettbewerbsfähiger.