Das Surfen im Internet kann eine Gefahr für die Privatsphäre der Internetnutzer darstellen. Aufgrund ihrer Existenz und der Informationen, die sie dem betreffenden Internetnutzer bieten, werden die erhobenen Daten als „sensibel“ eingestuft.
Die europäischen Staaten haben daher die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unterzeichnet, einen Text, der darauf abzielt, eine echte Struktur für die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schaffen, um einen besseren Schutz der Privatsphäre zu gewährleisten.
Sensible Daten: Definition
In Artikel 9 der Datenschutz-Grundverordnung wird wie folgt beschrieben, was sensible Daten sind: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, aus denen die rassische oder ethnische Herkunft, politische Meinungen, religiöse oder philosophische Überzeugungen oder die Gewerkschaftszugehörigkeit hervorgehen, sowie die Verarbeitung von genetischen Daten, biometrischen Daten zur eindeutigen Identifizierung einer natürlichen Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder zur sexuellen Orientierung einer natürlichen Person ist untersagt.“
Ausnahmen von der Verarbeitung dieser Informationen
Artikel 9 Absatz 2 vervollständigt die Beschreibung des Vorhandenseins sensibler Daten, indem er die verschiedenen Situationen definiert, in denen das Verbot der Verarbeitung nicht anwendbar ist:
Daten aus dem Strafregister
In Artikel 10 der Datenschutz-Grundverordnung werden Strafregistereinträge näher erläutert, um zu verstehen, worauf sich die Definition von sensiblen Daten bezieht: „Die Verarbeitung personenbezogener Daten, die strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten oder Sicherungsmaßregeln im Sinne von Artikel 6 Absatz 1 betreffen, darf nur unter der Aufsicht einer Behörde erfolgen oder wenn die Verarbeitung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Europäischen Union zulässig ist oder wenn die Verarbeitung von einer Behörde genehmigt wird.“ Nur unter der Zuständigkeit von Behörden wird ein vollständiges Register strafrechtlicher Verurteilungen geführt. Diese Art von Informationen gehört also nicht zu den so genannten vertraulichen Daten, sondern genießt ebenfalls besondere Garantien.
Durch die Beschränkung der Datenerhebung auf diese Behörden wird daher ausgeschlossen, dass ein Überschuss an personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Verurteilungen und Straftaten verwendet wird.
Sensible Daten: die geltenden Vorschriften
In der Praxis ist die Weitergabe vertraulicher Daten durch die Datenschutz-Grundverordnung strengstens untersagt. Das Dokument beschreibt jedoch die verschiedenen Fälle, in denen es möglich ist, die Verwendung dieses Materials zu erlauben.
Daher müssen Sie sich unbedingt vergewissern, dass Sie sich in einem der in diesem Text vorgesehenen Ausnahmefälle befinden, bevor Sie sensible Daten verarbeiten können.
Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Ausnahmeanforderungen erfüllt und sorgfältig aufgezeichnet werden (gemäß Artikel 24 der Datenschutz-Grundverordnung), um Ihre Einhaltung der Datenschutz-Grundverordnung zu bestätigen.
Es muss überprüft werden, ob Sie die anderen durch die Datenschutz-Grundverordnung auferlegten Pflichten einhalten und ob Sie sich in einer Ausnahmesituation befinden. Zu diesen Pflichten gehören u. a:
Pseudonymisierung
Die Ersetzung personenbezogener Daten durch künstliche Identifikatoren ist die Pseudonymisierung. Dieser Sicherheitsmechanismus soll es unmöglich machen, dass die Informationen mit einer einzelnen Person in Verbindung gebracht werden können.
Verschlüsselung
Um die Verletzung personenbezogener Daten zu vermeiden, bietet die Verschlüsselung zusätzlichen Schutz. Die Verschlüsselung ermöglicht es nämlich einer kleinen Anzahl von Personen, Zugang zu den Daten zu erhalten. Die Vertraulichkeit der Daten von Internetnutzern soll gewahrt bleiben.
Welche Methode für die Verwaltung sensibler Daten?
Über Freitextfelder werden sehr oft sensible Daten erfasst. Um zu verhindern, dass diese Informationen (Gesundheit, Sexualleben, Bankkartennummer, Sozialversicherungsnummer usw.) eingegeben werden, ist die Verwendung geeigneter Sicherheitsinstrumente unerlässlich.