Ist es in Ordnung, Verkaufsanrufe zu tätigen? Hier erfahren Sie, was die Datenschutzgrundverordnung über Telefonwerbung sagt und wie Sie sich davor schützen können.
Obwohl Ihr Posteingang frei von Phishing-E-Mails ist, geht der Werbeterror am Telefon mit unerwünschten Werbeanrufen weiter. Unerwünschte Telefonwerbung ist eines der ärgerlichen Probleme, mit denen sich die Kunden trotz der DSGVO-Rechtsvorschriften immer noch auseinandersetzen müssen.
Infolgedessen haben Gerichte und Gesetzgeber den Schutz der Nutzer kontinuierlich erhöht, insbesondere gegen sogenannte Cold Calls. Doch was genau deckt die DSGVO ab und wie können Sie sich vor Telefonmarketing schützen?
Eines ist sicher: Die Zustimmung der Person, die zu Werbezwecken kontaktiert wird, ist erforderlich. Aber was sollten Sie tun, wenn Sie einen Werbeanruf erhalten, um den Sie nicht gebeten haben?
Ist das Telemarketing nach der Datenschutz-Grundverordnung geschuldet?
Kaltanrufe, d.h. Werbeanrufe ohne vorherige Kontaktaufnahme mit dem Empfänger und damit ohne dessen Zustimmung, sind verboten. Aufgrund der bestehenden Rechtslage ist Cold Calling mit Geldstrafen bedroht, da es sich um die Verarbeitung personenbezogener Daten handelt.
Marketing-Anrufe: Was sieht die DSGVO vor?
Die EU-Datenschutzgrundverordnung enthält keine eindeutigen Bestimmungen zum Direktmarketing. Vielmehr ist allgemeiner geregelt, dass die Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten eine Rechtsgrundlage haben muss. Für Marketingtaktiken, insbesondere Telefonwerbung, kommt nur die Zustimmung der Betroffenen in Frage.
Darüber hinaus räumt die Datenschutz-Grundverordnung den Betroffenen ein umfassendes Recht ein, ihre Einwilligung zu widerrufen. Detailliertere Gesetze über Marketingmaßnahmen sollten in die erwartete ePrivacy-Verordnung aufgenommen werden. Es ist jedoch unklar, wann die ePrivacy-Verordnung in Kraft treten wird und was die Vorschriften beinhalten würden.
Schlussfolgerung
Werbeanrufe bedürfen nach der DSGVO der Zustimmung der betroffenen Person. Die Vermarkter werden von dieser Regelung profitieren, weil: die Erfolgsquote für alle geschuldeten Werbeanrufe wesentlich höher ist, zusätzlich zu der Zeitersparnis, die sich typischerweise aus der Beseitigung nicht erfolgversprechender Anrufe ergibt. Weil Verbraucher, die in Werbeanrufe einwilligen, bereits ein Interesse an den vermarkteten Waren bekundet haben,