Vorherige Konsultation und FolgenabschĂ€tzung fĂŒr den Datenschutz

Eine Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung (DFA) ist eine Methode, um die mit der Datenerhebung verbundenen Risiken fĂŒr die PrivatsphĂ€re im Voraus zu bewerten. Artikel 35 und Artikel 36 verlangen die DurchfĂŒhrung der Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung und in einigen FĂ€llen eine vorherige Konsultation. Datenschutz-FolgenabschĂ€tzung (DFA) Angenommen, es besteht die Möglichkeit, dass eine neue Art der Verarbeitung (insbesondere beim Einsatz neuer Technologien) […]