Vorherige Konsultation und Folgenabschätzung für den Datenschutz

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DFA) ist eine Methode, um die mit der Datenerhebung verbundenen Risiken für die Privatsphäre im Voraus zu bewerten. Artikel 35 und Artikel 36 verlangen die Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und in einigen Fällen eine vorherige Konsultation. Datenschutz-Folgenabschätzung (DFA) Angenommen, es besteht die Möglichkeit, dass eine neue Art der Verarbeitung (insbesondere beim Einsatz neuer Technologien) […]