Anonymisierte und pseudonymisierte Daten. Wie helfen sie uns bei der Einhaltung der Datenschutzgrundverordnung?

Kurz gesagt Die Informationen sollten nicht länger als nötig aufbewahrt werden. Nach Ablauf der Speicherdauer werden die Daten nur dann gespeichert, wenn sie vollständig anonymisiert wurden. Die Datenschutz-Grundverordnung fördert die Pseudonymisierung von Daten, die eines der wichtigsten Schutzmittel darstellt. Eine Pseudonymisierung kann zum Beispiel dadurch erreicht werden, dass ein Identifikationselement durch einen Code ersetzt wird. […]