INFORMATIONEN

Stillschweigende Zustimmung gemäß DSGVO

Wir sehen uns überall mit stillschweigenden Einwilligungserklärungen konfrontiert, sei es bei der Nutzung von Websites oder bei der Teilnahme an einer Veranstaltung, bei der Videoaufnahmen gemacht werden. Wir werden die rechtlichen Auswirkungen dieser einzigartigen Art der Datenverarbeitungserlaubnis erörtern.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfordert die Einhaltung der geltenden Rechtsgrundlage. Die Einwilligung der Person, deren Daten erhoben werden sollen, ist eine davon. Fällt die so genannte stillschweigende Einwilligung hingegen in diese Kategorie?

Was ist eine konkludente Zustimmung und wie funktioniert sie?

Der Name dieser Art von Zustimmung leitet sich von dem lateinischen Wort „concluder“ ab, was so viel bedeutet wie „eine Schlussfolgerung ziehen“ oder „zu einer Entscheidung kommen“. Die konkludente Zustimmungserklärung geht also davon aus, dass aus den Handlungen einer Person auf eine bestimmte Absicht geschlossen werden kann. Es ist nicht notwendig, dass der Handelnde seinen Willen direkt äußert.

Ein Kamerateam in der Fußgängerzone kann Sie z. B. bitten, sich zu einem bestimmten Thema zu äußern. Ihr Einverständnis zur Verwendung und eventuellen Veröffentlichung des Filmmaterials kann vorausgesetzt werden, wenn Sie das Interview aus freien Stücken führen. Auch wenn Sie in den ICE einsteigen, erklären Sie stillschweigend, dass Sie eine Fahrkarte für diese Fahrt erworben haben.

Ist die Einhaltung der DSGVO mit stillschweigender Zustimmung möglich?

Eine stillschweigende Zustimmung ist theoretisch mit dem Datenschutz vereinbar, da sie ebenso legitim ist wie eine aktiv erteilte Zustimmung. Der Nachweis einer stillschweigenden Zustimmung kann jedoch je nach Situation schwierig sein. Es ist verständlich, dass die Besucher einer Website, wenn sie der Verwendung von Cookies zustimmen, auch die Möglichkeit der Datenverarbeitung akzeptieren.

Bei einer Betriebsfeier jedoch, bei der die Geschäftsleitung Fotos oder Aufnahmen macht, wird die Situation etwas komplizierter. Ist es für Unternehmen legal, solches Fotomaterial ohne die Zustimmung der fotografierten Person zu bearbeiten oder zu verwenden?

In diesem Fall sind die Veranstalter sicher, wenn sie die Bestimmungen von Art. 5 Abs.. 1 lit. a) DSGVO, der die Verarbeitung von Daten nach Treu und Glauben, Transparenz und Rechtmäßigkeit vorschreibt. Sie können dann die eingeladenen Mitarbeiter vor oder bei ihrer Ankunft auf der Veranstaltung auf die Möglichkeit von Videoaufnahmen hinweisen und sie um ihre Einwilligung bitten. Eine solche Einwilligungserklärung muss jedoch im Einklang mit den geltenden Anforderungen der DSGVO behandelt werden.

Außerdem trägt die verantwortliche Person und damit das Unternehmen die Beweislast für das Vorliegen einer Einwilligung. Im Streitfall muss es nachweisen können, dass die Einwilligung in Kenntnis der Sachlage, freiwillig und unmissverständlich erteilt wurde. Da eine stillschweigende Zustimmung nur schwer zu erhalten ist, ist es am sichersten, die Zustimmung der betroffenen Person schriftlich einzuholen.

Unter bestimmten Umständen reicht eine stillschweigende Zustimmung nicht aus, um die rechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Die Erhebung sensibler personenbezogener Daten erfordert zum Beispiel die aktive Zustimmung der betroffenen Person. Die Verarbeitung von Mitarbeiterdaten in Unternehmen kann nicht von einer stillschweigenden Erlaubnis abhängig gemacht werden. Außerdem dürfen personenbezogene Daten ohne aktive Zustimmung nicht in Drittländer übermittelt werden.

Ist es möglich, eine unausgesprochene Vereinbarung zu widerrufen?

Stillschweigende Einwilligungserklärungen können von der betroffenen Person nach dem Gesetz jederzeit widerrufen werden. In der Praxis ist dies jedoch je nach Zeitpunkt des Widerrufs nicht immer umsetzbar. Wenn ein Foto von einer Betriebsfeier auf der Unternehmenswebsite veröffentlicht wird und die Mitarbeiter es nicht sehen wollen, kann ein Widerruf schnell und effektiv umgesetzt werden.

Die Verantwortlichen müssen die Fotos so schnell wie möglich von der Website entfernen. Noch schwieriger ist es, wenn die Fotos in Broschüren oder anderen Druckerzeugnissen verwendet wurden. Es ist schwierig, Ihr Abbild zu „entfernen“, wenn es erst einmal gedruckt und verbreitet worden ist. Die Betroffenen könnten verlangen, dass der gedruckte Inhalt vernichtet wird, wenn er noch nicht verbreitet wurde.

Wenn sich der Verantwortliche nicht auf eine stillschweigende Einwilligung berufen möchte, besteht unter bestimmten Umständen auch die Möglichkeit, sich auf Art. 6 (1) lit. f) DSGVO zu berufen, der das berechtigte Interesse darstellt. Demzufolge ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zulässig, wenn sie zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist.

Allerdings dürfen die Interessen oder Grundrechte der Person nicht verletzt werden. Wenn Gruppenbilder gemacht und intern veröffentlicht werden, wäre das berechtigte Interesse in Frage gestellt.

Die konkludente Einwilligung und der Datenschutz sind also durchaus vereinbar, wenn sie den Standards von Art. 4 DSGVO ENTSPRECHEN. Es spricht nichts dagegen, diese Art von Erlaubnis zur Datenverarbeitung zu verwenden.

DSGVO: Hauptziele und Sanktionen

Die Datenschutz-Grundverordnung wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Es ist nun wichtig, die europäische Verordnung über die Sicherheit personenbezogener Daten anzuerkennen, die im

mehr »