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Rechtliche Anforderungen für WiFi-Hotspots

Bei der Bereitstellung von Wi-Fi-Hotspots sind bestimmte rechtliche Aspekte zu beachten.

Egal ob Sie ein Kunden-WLAN oder einen öffentlichen Hotspot betreiben, hier erfahren Sie, was Sie wissen müssen. Trotz der Abschaffung der Störerhaftung gibt es aus rechtlicher Sicht noch eine Menge zu lernen.

Im Jahr 2017 war es soweit: Die Störerhaftung, ein ebenso wortreicher wie verachteter Begriff, wurde gesetzlich abgeschafft. Künftig sollten Betreiber von öffentlichen WLAN-Hotspots nicht mehr strafrechtlich belangt werden können, wenn ihre Kunden den Hotspot auf illegale Weise nutzen.

Dieser legale Hotspot bietet:

  • Passwortschutz: Die Netzbetreiber müssen ihre öffentlichen Hotspot-Verbindungen mit Passwörtern schützen. Wenn Sie dies nicht wollen, müssen Sie bestimmte Websites sperren, um illegale Up- und Downloads zu verhindern. Es werden Schritte unternommen, um den Urheberrechtsschutz zu verstärken. Wenn jemand z. B. illegal Musik hoch- oder herunterlädt, können die Musikproduzenten gegen diese Personen vorgehen.
  • Wenn sich Nutzer in einem WLAN-Hotspot ständig unangemessen verhalten, müssen Hotspot-Betreiber sie aufzeichnen und ihnen als letztes Mittel den Zugang ganz verweigern.
  • Es wird empfohlen, in die Nutzungsbedingungen eine Klausel aufzunehmen, die einen weiteren Schutz gegen den Missbrauch des bereitgestellten Hotspots bietet. Dies sollte den Nutzern mitgeteilt werden, bevor sie mit dem Surfen beginnen, und es sollte deutlich gemacht werden, dass der Internetzugang nur für rechtmäßige Zwecke genutzt werden darf.
  • Leider gibt es immer noch viele Zweifel daran, wie öffentliche WLAN-Hotspots funktionieren, da das so genannte WLAN-Gesetz (die neue Regelung zur Störerhaftung) in vielen Punkten rechtlich ungenau ist. Bekannt ist, dass die Urheberrechtsinhaber von öffentlichen Hotspot-Anbietern keine Entschädigung oder Abmahngebühren verlangen können.

    Da den Rechteinhabern oft nicht bewusst ist, dass die Rechtsverletzung über einen offenen WLAN-Zugang begangen wurde und der Anschlussinhaber in erster Linie über die IP-Adresse ermittelt wird, werden die Mahnungen nach wie vor an den WLAN-Betreiber geschickt.

    Der Betreiber muss also nachweisen, dass er die Rechtsverletzung nicht selbst begangen hat und ein offenes WLAN zur Verfügung stellt. Betreiber von Hotspots zahlen genauso gerne für Abmahnungen, weil sie nicht wissen, was sie dürfen und was nicht.

    Abschließende Überlegungen zu Ihrem eigenen öffentlichen Wi-Fi-Hotspot

    Obwohl die Rechtslage selbst in ihrer aktuellen Fassung noch einige Unklarheiten offen lässt, gibt es eine Lösung: Mehrere Anbieter haben sich darauf spezialisiert, rechtssicheres WLAN anzubieten, das in der Regel auch DSGVO-konform ist.

    Der Internetzugang erfolgt in der Regel über den Sicherheitsserver des gebuchten Hotspot-Zwischenanbieters; im Falle eines rechtlichen Zwischenfalls ist der Zwischenanbieter verantwortlich. Unternehmen, Cafés und andere interessierte Parteien können auf diese Weise öffentliche WLAN-Hotspots bereitstellen.

    Datenschutzanforderungen für Vereine

    Verbände und die DSGVO Folglich schließt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Sportvereine, Freiwillige Feuerwehren oder Pfadfinder nicht von der Verarbeitung personenbezogener Daten aus. Dies gilt insbesondere, wenn

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