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Recht auf Vergessenwerden: Google und die DSGVO

Ist es möglich, dass Google vergessen wird? Es gibt eine Reihe von Entscheidungen über das Recht, Suchanfragen von Google löschen zu lassen, die von der Einstellung des Verfahrens bis zu einer Geldstrafe reichen.

Es ist möglich, dass Sie einen Fehler machen. Allerdings ist diese Idiotie nur selten von solchem Ausmaß, dass in den Medien darüber berichtet wird. Wenn dies der Fall ist und Ihre eigenen Straftaten durch eine Google-Suche identifiziert werden können, ist es eine gute Idee, Google zu kontaktieren und zu verlangen, dass sie aus Gründen der Datensicherheit entfernt werden.

Bei Google haben Sie die Möglichkeit, Ihr Konto zu löschen.

Gemäß Artikel 17 der Datenschutz-Grundverordnung haben Kunden das Recht, vergessen zu werden. Ein schriftlicher Antrag auf Einstellung der Datenverarbeitung und Löschung der Daten ist in der Regel ausreichend, wenn Sie nicht mehr möchten, dass Unternehmen Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten. Es ist nicht so einfach, die Suchmaschinen im Internet zu nutzen, insbesondere die größte Suchmaschine Google.

Google kann über ein Webformular Daten löschen, und der Europäische Gerichtshof hat im sogenannten „Google-Urteil“ von 2014 allen Verbrauchern das Recht zugesprochen, Suchergebnisse oder Verbindungen zu persönlichen Informationen über sich selbst löschen zu lassen – obwohl beide Klagen bestimmten Einschränkungen unterliegen.

Dieses Urteil hingegen macht Google und andere Suchmaschinen allein für die Verarbeitung personenbezogener Daten verantwortlich. Sie können daher verpflichtet sein, Links zu entfernen. Dies geschieht jedoch nicht standardmäßig, da sich hier mehrere Gesetze überschneiden und die Situation sorgfältig abgewogen werden muss:

  • Gemäß der Allgemeinen Datenschutzverordnung;
  • Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung;
  • Sowohl die Pressefreiheit als auch die Meinungsfreiheit sind geschützte Rechte.
  • Persönlichkeitsrechte.
  • Ist eine Datenschutzklage von Google also von vornherein zum Scheitern verurteilt? Nicht im Geringsten. Wie die folgenden Beispiele zeigen, können ähnliche Ansätze jedoch von Fall zu Fall zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen führen.

    DSGVO-Geldbuße für Google

    Bislang sind nur wenige Fälle bekannt, in denen Privatpersonen Google verklagt haben, um Verbindungen zu Suchergebnissen entfernen zu lassen. Die Entscheidung, Google im Rahmen der Datenschutz-Grundverordnung zu bestrafen, war viel seltener, aber schwieriger.

    Im Folgenden sind die wichtigsten Urteile zum „Recht auf Vergessenwerden durch Google“ aufgeführt:

  • Google wird von einem ehemaligen Leiter einer Wohlfahrtsorganisation verklagt. Er möchte, dass mehrere ihn betreffende Suchanfragen entfernt werden, einschließlich derjenigen, die sich auf seine vollständige Identität, seinen Zustand und den siebenstelligen Schuldenberg seiner Organisation beziehen. Sollte er den Prozess verlieren, werden die Suchergebnisse nicht gelöscht.
  • Im dritten Fall verhängte die belgische Datenschutzbehörde gegen Google eine saftige DSGVO-Strafe. Der Betreiber der Suchmaschine wurde in Belgien zu einer Geldstrafe von 600.000 Euro verurteilt. Ein Bürger erhob Einspruch, weil er wollte, dass alte, nachweislich rufschädigende Veröffentlichungen über ihn aus den Suchergebnissen entfernt werden. Als Google sich weigerte, dem nachzukommen, reichte der Betroffene eine Klage ein, die er gewann. Die Sanktionen wurden gegen Google wegen Verstoßes gegen die Artikel 17 und 12 der Datenschutz-Grundverordnung verhängt.
  • Diese drei Fälle zeigen, wie verschiedene Richter entscheiden, wenn es um die Unterdrückung von Suchergebnissen in Google-Streitigkeiten geht. Nach der Rechtsprechung des EuGH sind die wesentlichen Voraussetzungen für die Entfernung von Google-Suchergebnissen die folgenden:

  • Die Informationen in dem Link sind nicht mehr gültig.
  • Die Öffentlichkeit ist nicht an den persönlichen Daten oder Informationen des Links interessiert.
  • Der Link enthält personenbezogene Daten, deren Veröffentlichung eine Verletzung der eigenen Persönlichkeitsrechte darstellt.
  • Für den ursprünglichen Zweck sind die personenbezogenen Daten im Link nicht mehr relevant.
  • Auch der Europäische Gerichtshof erklärte 2019, dass sich das Recht von Google auf Löschung nur auf die EU und nicht auf das gesamte Internet erstreckt. Unabhängig davon hat das Bundesverfassungsgericht in einem Urteil von Ende 2019 die Bedeutung der Meinungs- und Pressefreiheit bekräftigt: „Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ergibt sich kein Anspruch auf Löschung aller personenbezogenen Daten (…) im Internet.“

    Es gibt zum Beispiel kein Recht, öffentlich zugängliche Informationen auf der Grundlage der eigenen Überzeugungen zu filtern und sie auf die Bestandteile zu beschränken, die der Einzelne für die eigene Persönlichkeit für wichtig oder angemessen hält.

    Personenbezogene Daten und Geschäftspraktiken

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