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Nutzung personenbezogener Daten – Ansatz in der Rechtsprechung

Am 6. Februar entschied das Bundeskartellamt, dass Facebook seine marktbeherrschende Stellung durch die Manipulation personenbezogener Daten und die unzulässige Vermischung der von den Nutzern erhobenen personenbezogenen Daten ausgenutzt hat.

Das Bundeskartellamt hat der Verarbeitung der Daten von Facebook-Nutzern umfassende Beschränkungen auferlegt und Facebook unter anderem verpflichtet, vor der Verwendung dieser Daten die „freiwillige Zustimmung“ der Nutzer einzuholen. Die Entscheidung wird einerseits als bahnbrechender Ansatz für den Verbraucherschutz angesehen, andere fragen sich jedoch, ob die Entscheidung über das Wettbewerbsrecht hinausgeht.

Die Ausgangssituation

Die Nutzungsbedingungen müssen von den Nutzern, die sich für eine Mitgliedschaft bei Facebook entscheiden, akzeptiert werden. Diese Bedingungen erlauben es Facebook unter anderem, Daten über seine Nutzer zu sammeln, einschließlich der Sammlung von Nutzerdaten, während sie nicht auf Facebook, sondern auf anderen Websites sind. Facebook sammelt auch Daten über Plattformen, die von Facebook betrieben werden, wie WhatsApp und Instagram, sowie über Websites von Drittanbietern, die Geschäftsressourcen von Facebook integrieren (verschiedene Plugins, APIs, Erweiterungen).

Die Daten werden an Facebook gesendet, wenn ein Nutzer mit diesen Diensten interagiert, und mit den anderen Daten im Nutzerkonto eines Facebook-Nutzers kombiniert, um ein Profil zu erstellen. Viele Nutzer verstehen das vielleicht nicht.

Kontext

Die Untersuchung wurde im März 2016 vom FCO eingeleitet. In Deutschland gab es vor der Anfrage Bedenken, dass Facebook de facto gegen die Entscheidung eines Berufungsgerichts verstoßen und sich geweigert hatte, die Geschäftsbedingungen mit dem Datenschutzrecht in Einklang zu bringen. Die Geschäftsbedingungen von Facebook wurden von vielen Datenschutzbehörden und Verbraucherrechtsorganisationen angefochten.

Letztendlich waren die Bemühungen nicht erfolgreich. Außerdem war Facebook zu diesem Zeitpunkt durch die von der DSGVO vorgesehenen Sanktionen nicht ausreichend bewegt, seine Geschäftsbedingungen zu ändern. Infolgedessen war der politische Druck enorm und veranlasste das FCO, sein schweres Arsenal an wettbewerbsrechtlichen Sanktionen gegen Facebook einzusetzen.

Die Folge war die Entscheidung des Bundeskartellamts vom 6. Februar. In seiner Stellungnahme vertrat das Bundeskartellamt die Auffassung, dass das Ausmaß, in dem Facebook Nutzerdaten sammelt und kombiniert, einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung darstellt (Artikel 19 des deutschen Wettbewerbsgesetzes).

Es wurde festgestellt, dass Facebook auf dem deutschen Markt für soziale Medien eine führende Rolle einnimmt. Laut dem FCO sind andere soziale Netzwerke wie LinkedIn, Snapchat, YouTube und Twitter von diesem Sektor ausgeschlossen, da sie nur einen Teil der Dienste eines privaten sozialen Netzwerks wie Facebook anbieten.

Erhebliche Hindernisse für die Einführung eines neuen sozialen Netzwerks in der Branche sowie der Marktanteil von über 80 % des sozialen Netzwerks Facebook wurden zur Schwächung der marktbeherrschenden Stellung in Betracht gezogen.

Nach Ansicht des Bundeskartellamts verstößt die Verwendung und Anwendung der AGB durch Facebook gegen das deutsche Datenschutzrecht und stellt einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung im Wettbewerbsrecht dar.

Das Bundeskartellamt stützte diese Einschätzung auf zwei Urteile des Bundesgerichtshofs. In diesen Entscheidungen wurde festgestellt, dass ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung nicht nur unangemessene Tarife, sondern auch missbräuchliche Vertragsklauseln darstellen kann.

Der Gerichtshof stellte außerdem fest, dass zur Verringerung des Ungleichgewichts der Verhandlungsmacht allgemeine zivilrechtliche Bestimmungen in Situationen durchgesetzt werden sollten, in denen eine Vertragspartei so dominant ist, dass sie die Vertragsbedingungen bestimmen kann, und die andere Partei keine Vertragsautonomie besitzt. Die Facebook-Bedingungen hätten den Nutzern keinen finanziellen Schaden zugefügt, so das Bundeskartellamt.

Allgemeine Bewertung

Das FCO hat in den letzten fünf Jahren in mehreren Arbeitspapieren auf die Probleme der digitalen Online-Märkte hingewiesen und dabei unter anderem festgestellt, dass Facebook eine führende Rolle in der Online-Industrie der sozialen Netzwerke einnimmt.

Der FCO ist der Ansicht, dass personenbezogene Daten für die Erlangung eines wirtschaftlichen Vorteils unerlässlich sind und daher eine dominierende Rolle spielen, da personenbezogene Daten die Monetarisierung der Plattform durch den Verkauf von Online-Anzeigen ermöglichen.

Das Internet funktioniert über gezielte Werbung, die auf der Verarbeitung personenbezogener Daten beruht. Am Rande merkte das FCO an, dass der Missbrauch von Facebook Konkurrenten abschrecken würde, die nicht über eine vergleichbare Datenbank verfügen, und betonte, dass persönliche Informationen ein entscheidender Faktor im Wettbewerb seien.

Ausbeutung oder eine Win-Win-Situation?

In seiner Entscheidung vom 6. Februar entschied das Bundeskartellamt, dass die Sammlung, Kombination und Nutzung von Daten durch Facebook einen Missbrauch von Privatnutzern darstellt, da diese Nutzung über das hinausgeht, was für den Betrieb der Plattform für Facebook erforderlich ist. Fernnutzer haben freien Zugang zu Facebook. Das gesamte Netzwerk wird durch Werbeanzeigen finanziert. Es ist bekannt, dass Internetnutzer Werbung nicht mögen, es sei denn, sie ist unbedingt notwendig, wenn sie angezeigt wird.

Was ist der Zusammenhang zwischen Dominanz und Missbrauch?

Das FCO versuchte, einen solchen Zusammenhang zwischen der marktbeherrschenden Stellung und potenzieller Gewalt herzustellen, indem es behauptete, Facebook setze die Nutzer unter Druck, die Sammlung und Übertragung von Daten aus externen Quellen auf ihre Facebook-Profile im Rahmen seiner marktbeherrschenden Stellung zuzulassen.

Das FCO fand auch heraus, dass sich die Nutzer nicht bewusst sind, dass Facebook Daten aus verschiedenen Quellen erhält und kombiniert. Die Kombination von Daten führt zu Ergebnissen, die von den Facebook-Nutzern nicht vorhergesehen werden können. Aufgrund des Machtgefälles zwischen Facebook und den Nutzern haben letztere nicht die Möglichkeit, die Datenkombination zu verhindern. Daten sind für Facebook von enormer wirtschaftlicher Bedeutung.

Aus Sicht des BAK ist der Missbrauch einer beherrschenden Rolle die Verwendung dieser personenbezogenen Daten unter Verletzung der Datenschutzgesetze, um einen wirtschaftlichen Vorteil zu erzielen, indem die Sichtbarkeit des Netzes erhöht wird und der Endnutzer (Inserent) davon abhängig wird. Um von diesem Dienst abhängig zu werden. Dies spiegelt sich nach Ansicht des FCO auch in dem rasanten Umsatzwachstum wider, das Facebook in den letzten Jahren zum Nachteil der Wettbewerber erzielen konnte.

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