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Mitarbeiterschulungen sind für den Datenschutz unerlässlich.

Auch wenn das betriebliche Management sich der Notwendigkeit des betrieblichen Datenschutzes immer mehr bewusst wird, wird eine Komponente häufig übersehen: Es sind die Beschäftigten, die im Tagesgeschäft datenschutzkonform handeln müssen.

In den letzten Jahren ist der Datenschutz in Unternehmen immer wichtiger geworden. Die Anforderungen an die Verantwortlichkeit bei Verstößen wurden mit der Verabschiedung der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 erneut verschärft.

Auch wenn das betriebliche Management die Notwendigkeit des betrieblichen Datenschutzes zunehmend erkennt, wird ein Punkt häufig übersehen: Die Mitarbeiter sind diejenigen, die im betrieblichen Alltag datenschutzgerecht arbeiten müssen und die eine Datenschutzschulung benötigen.

Arbeitnehmerdatenschutz

Auch wenn der (externe oder interne) Datenschutzbeauftragte des Unternehmens sein Bestes gibt, sollte die Schulung der Mitarbeiter nicht vernachlässigt werden. Die Mitarbeiter müssen den Datenschutz bei ihrer täglichen Arbeit sehr ernst nehmen.

Vor allem müssen die betroffenen Personen die Notwendigkeit des Datenschutzes begreifen und dürfen die geltenden Rechtsvorschriften nicht nur als lästige Beschränkungen betrachten, die das Tagesgeschäft behindern. Es muss verstanden werden, dass der Datenschutz von größter Bedeutung ist. Dies gilt insbesondere für die Verwaltungs- und IT-Abteilungen, betrifft aber alle Mitarbeiter gleichermaßen.

Datenschutzschulung für Mitarbeiter

Arbeitgeber sollten die notwendigen Mitarbeiterschulungen, die regelmäßig wiederholt und aktualisiert werden müssen, nicht nur als Pflichttermin betrachten. Je mehr das Unternehmen und die Belegschaft über Datenschutzbelange wissen, desto anfälliger ist die Organisation für Datendiebstahl und Angriffe von außen auf Unternehmensdaten.

Aufmerksame und gut geschulte Mitarbeiter sind wesentlich aufmerksamer gegenüber möglichen Ungereimtheiten oder offensichtlichen Veränderungen in den Daten. Dieser Schutz erstreckt sich auch auf interne Angriffe, die z. B. von Mitarbeitern selbst verübt werden: In diesem Fall wirkt der aufmerksame und im Datenschutz geschulte Kollege als Hindernis für unethische Kollegen, die Daten zu Wettbewerbszwecken stehlen wollen. Zu bedenken ist auch, dass bei Datenschutzverletzungen in erster Linie das Unternehmen haftet, nicht der einzelne Mitarbeiter.

Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz können das Haftungsrisiko verringern

Der Datenschutz wird im Allgemeinen aufgrund mangelnder Kenntnisse vernachlässigt. Mangelndes Verständnis für Datenschutzrisiken entbindet ein Unternehmen jedoch nicht von seiner Verantwortung. Das Unternehmen senkt sein eigenes Haftungsrisiko, indem es seine Mitarbeiter regelmäßig über den Datenschutz unterrichtet.

Wenn seit der Einführung der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung die Höhe der zu erwartenden Bußgelder erheblich ansteigt, sollte jede Betriebsleitung Maßnahmen ergreifen, um sich vor Sanktionen von bis zu 8 Millionen Dollar zu schützen.

Im Vergleich dazu ist der Aufwand für die Mitarbeiterschulung gering. Datenschutzschulungen sollten auch als Chance begriffen werden, grundsätzlich geordnete Aspekte des Tagesgeschäfts zu verankern. Denn diese fördern das Gemeinschaftsgefühl, indem sie Betriebsabläufe offen und verständlich machen.

Mitarbeiterschulungen zum Thema Datenschutz sind eine echte Notwendigkeit

Aus all diesen Gründen ist eine interne Datenschutzschulung ein Muss. Interne und/oder externe Ausbilder können schnell und erfolgreich entsprechende Schulungen organisieren und durchführen. Bei der täglichen Arbeit sollte der Datenschutz gründlich eingeführt und verstanden werden.

Das verbessert die Akzeptanz der geltenden Vorschriften und macht allen Beteiligten deutlich, dass der Datenschutz ihnen nützt. Planen Sie jetzt Ihre nächste Mitarbeiterschulung zum Thema Datenschutz.