INFORMATIONEN

Google Analytics und Alternativen: Wie man Tracking-Tools DSGVO-konform einsetzt

Google Analytics ist normalerweise die erste Wahl, wenn es um Tracking geht. Ist Google Analytics jedoch DSGVO-konform? Gibt es eine Alternative zu Google Analytics?

Google Analytics ist das weltweit am häufigsten verwendete Tracking-Tool. Mit bis zu zehn Millionen monatlichen Zugriffen ist der Dienst kostenlos, einfach zu bedienen und kann in Verbindung mit Google AdWords oder AdSense zur Steigerung der Anzeigenverkäufe genutzt werden.

Was die Datensicherheit angeht, ist die Verwendung von Google Analytics jedoch nicht ohne Nachteile. Personenbezogene Daten, einschließlich IP-Adressen, werden gesammelt und an Server in den Vereinigten Staaten gesendet. Angesichts der jüngsten Datenschutzkontroversen, in die Google verwickelt ist, und der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stellt sich die Frage, ob und in welchem Umfang Google Analytics in Übereinstimmung mit der DSGVO genutzt werden kann und welche Alternativen es gibt.

Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt die Verwendung von nicht ausdrücklich kontrollierten Verfolgungstechniken vor. Es gibt jedoch noch weitere Verpflichtungen, die im Hinblick auf den Schutz personenbezogener Daten zu erfüllen sind. Daher sollten sich die Nutzer von Google Analytics umfassend darüber informieren, wie sie den Dienst nutzen können, ohne gegen Datenschutzgesetze zu verstoßen.

Verwenden Sie DSGVO-konformes Google Analytics

Google bestreitet, die gesammelten Informationen für seine eigenen Marketingzwecke zu verwenden. Persönliche Informationen wie Telefonnummern oder E-Mail-Adressen werden laut Google nicht erfasst, sondern nur Statistiken geführt. Bei der Verwendung von Google Analytics gibt es mehrere Möglichkeiten für Website-Besitzer, um sicherzustellen, dass der Datenschutz nicht verletzt wird. Dies sind einige von ihnen:

a) Änderungen der Datenschutzerklärung

Stellen Sie sicher, dass Google Analytics in Ihrer Datenschutzerklärung aufgeführt ist. Die Datenschutzerklärung muss einen Hinweis enthalten, der die Besucher der Website über die Verwendung von Tracking-Tools informiert.

b) Die IP-Adresse wird anonymisiert.

Für eine DSGVO-konforme Nutzung von Google Analytics ist es erforderlich, die IP-Anonymisierung zu aktivieren und keine anderen personenbezogenen Daten, wie den Namen oder die E-Mail-Adresse des Besuchers, zu erfassen.

c) Aufrechterhaltung der Aktualität der Vereinbarungen über die Auftragsabwicklung

Bei der Nutzung von Google Analytics ist es zudem entscheidend, dass die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung den Anforderungen der DSGVO entspricht. In der „Ergänzung zur Datenverarbeitung“ fordern die Aufsichtsbehörden seit Mai 2018, den Website-Betreiber als Auftraggeber und Google als Auftragnehmer zu kennzeichnen.

ePrivacy – Konflikte

Mit der Entwicklung der Datenschutzverordnung für elektronische Kommunikation werden die kritischen Stimmen immer lauter. Nicht nur in der Arbeitsgruppe des EU-Rates, die gerade Artikel 10

mehr »