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Gesundheitseinrichtungen und die Einhaltung der DSGVO in einer digitalen Welt

In den letzten Jahren war und ist die digitale Transformation die Priorität vieler Organisationen, einschließlich derer im Gesundheitssektor. Dieser Wandel bringt neue, zusätzliche Elemente für alle Bereiche mit sich, wobei die Datensicherheit ein großes Thema ist.

Im Gesundheitswesen, wo täglich eine immense Menge vertraulicher personenbezogener Daten verarbeitet wird, muss der Schutz dieser Daten mit strengen Protokollen, Zugangskontrollen und Datenschutzrichtlinien oberste Priorität haben.

Daher ist es unerlässlich, die DSGVO in digitalisierten Behandlungs- und Heilungsorganisationen einzuhalten. Sehen wir uns an, wie Sie die Einhaltung sicherstellen können, ohne die Qualität Ihrer Arbeit mit Ihrer Gesundheitsorganisation zu beeinträchtigen.

Was die Datenschutz-Grundverordnung allgemein über gesundheitsbezogene personenbezogene Daten aussagt.

Gesundheitsdaten sind eine besondere Form personenbezogener Daten im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung, die weitaus mehr Sicherheitsvorkehrungen erfordern als andere Standardformen personenbezogener Daten.

Die DSGVO verlangt auch, dass Sie Notizen aufbewahren, die Einzelheiten über die Arten von Daten enthalten, die Sie bei der Verarbeitung von Daten einer bestimmten Kategorie verarbeiten. In der DSGVO ist nicht ausdrücklich festgelegt, wie lange eine Einrichtung personenbezogene Daten aufbewahren darf.

Dennoch sollten Organisationen des Gesundheitswesens sicherstellen, dass Gesundheitsinformationen nicht länger als erforderlich gespeichert werden. Zu diesem Zweck müssen auch die Aufbewahrungsfristen klar definiert und den betroffenen Personen, wie z. B. Patienten, mitgeteilt werden.

Außerdem schreibt die DSGVO vor, dass vor der Verarbeitung von Daten, die wahrscheinlich ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen darstellen, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden muss, um die möglichen Bedrohungen zu erkennen, die sich ergeben können.

Im digitalen Zeitalter, Verarbeitung von Gesundheitsdaten

Mehrere im Gesundheitswesen genutzte Dienste sind heute vollständig interaktiv. Systeme, die Patientendaten enthalten, werden häufig von Krankenhäusern, Allgemeinärzten, Apotheken und anderen Fachleuten mit Hilfe cloudbasierter Technologie „geteilt“, um den Patienten besser zu dienen. Doch wie können diese sensiblen Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet und gemeinsam genutzt werden?

Es muss sichergestellt werden, dass die Standards der Datenschutz-Grundverordnung vor der Verarbeitung oder Weitergabe angemessen eingehalten werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass Gesundheitsdaten mit sensiblen Daten verbunden sind und unter verschiedene Datenkategorien fallen. Da diese Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten eindeutige Angaben zur Kategorie erfordert, muss unbedingt eine rechtliche Rechtfertigung für die gemeinsame Nutzung der Daten ermittelt werden.

Zugriff auf Gesundheitsdaten von Einzelpersonen

Ihr Unternehmen müsste gemäß der Datenschutz-Grundverordnung nachweisen, dass die Verarbeitung strengen Kriterien entspricht, einschließlich ausreichender Schutzvorkehrungen, um den Schutz der Daten zu gewährleisten.

Angesichts der Bedeutung personenbezogener Gesundheitsdaten dürfen diese nur von zugelassenen Angehörigen der Gesundheitsberufe verarbeitet werden, die durch die ärztliche Schweigepflicht und das Datengeheimnis geschützt sind. Die Personen sollten angemessen bewertet und über ihre Pflicht zur Wahrung der Vertraulichkeit informiert werden.

Außerdem müssen die Einrichtungen unbedingt Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen und eindeutige Sicherheitsmechanismen entwickeln, wie z. B. Zwei-Faktor-Authentifizierungsprotokolle für die Zugriffskontrolle auf die personenbezogenen Daten eines Patienten.

Patientenrechte gemäß DSGVO

Einer der grundlegenden Aspekte der Datenschutz-Grundverordnung besteht darin, dass den betroffenen Personen ausreichende Rechte an ihren Daten eingeräumt werden.

Die Patienten sollten ein Recht auf Information haben, wenn Gesundheitseinrichtungen mit personenbezogenen Daten umgehen: Die Patienten sollten gut über ihre Rechte, die Gründe, aus denen ihre gesundheitsbezogenen personenbezogenen Daten erhoben werden, und darüber, wie sie verarbeitet werden, sowie darüber, von wem, wie lange und mit welchen Zusatzinformationen, informiert werden. Die Patienten sollten auch darüber aufgeklärt werden, mit welchen Empfängern und Dritten ihre personenbezogenen Daten ausgetauscht werden.

Außerdem haben die Patienten ein Widerspruchsrecht und können in einigen Fällen die Verarbeitung ihrer Daten verweigern. In anderen Fällen können die Patienten aufgrund des Rechts auf Löschung auch die Löschung ihrer aktuellen Daten beantragen. Aus verschiedenen rechtlichen Gründen oder mit verschiedenen Argumenten können die Einrichtungen jedoch einen Antrag ablehnen. Auch hier könnten die Patienten für das Recht auf Einschränkung ihrer Datenverarbeitung stimmen.

Schließlich haben Patienten das Recht, keiner Entscheidung unterworfen zu werden, die ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruht und rechtliche oder damit verbundene Folgen für sie hat. Welche Schritte Gesundheitseinrichtungen unternehmen sollten, um die Einhaltung der Vorschriften durch den Einsatz cloudbasierter Systeme zu gewährleisten und das Risiko einer Datenschutzverletzung zu verringern.

Nachdem wir die wichtigsten Aspekte der DSGVO in Bezug auf die Nutzung digitaler Technologien durch Einrichtungen des Gesundheitswesens durchgesprochen haben, kommen wir nun zu drei konkreten Schritten, die Organisationen unternehmen können, um die von ihnen verarbeiteten personenbezogenen Daten zu schützen.

Sensibilisierung der Patienten

Um die in der Datenschutz-Grundverordnung festgelegten Vertraulichkeitskriterien zu erfüllen, besteht ein erster wichtiger Schritt für die Durchsetzung darin, dass alle betroffenen Personen, wie z. B. Patienten, über die Identität von Dritten, mit denen ihre Daten ausgetauscht werden, informiert werden sollten.

Außerdem sollten in der Vereinbarung über die gemeinsame Nutzung von Daten die Absicht, die rechtliche Begründung und die auszutauschenden Informationen ausdrücklich dargelegt werden, zusammen mit den entsprechenden Angaben zu den Rechten der betroffenen Personen und den vereinbarten gemeinsamen Sicherheitsstandards. Alle diese Daten sollten auf einfache und leicht verständliche Weise gemeinsam genutzt werden.

Unter den Mitarbeitern

Um das Risiko menschlichen Versagens und damit interner Datenschutzverletzungen zu minimieren, ist es ratsam, täglich Mitarbeiterschulungen zum Thema Datensicherheit durchzuführen. Auch wenn das Personal in der Praxis der ärztlichen Schweigepflicht verpflichtet sein sollte, können Fehler und Verletzungen auftreten.

Daher kann es sich sehr positiv auf die Durchsetzungsbemühungen einer Institution auswirken, wenn alle Mitarbeiter über den Wert der Datensicherheit, die erforderlichen Schutzmaßnahmen und die üblichen Problemfaktoren aufgeklärt werden.

Darüber hinaus sollten solche Informationen nicht ausgetauscht werden, es sei denn, es handelt sich um ein Beispiel:

– die betroffene Person hat ihre ausdrückliche Einwilligung gegeben

– wenn der Patient die Daten selbst öffentlich macht

– es sich um eine Situation handelt, in der es um Leben oder Tod geht und der Patient nicht einwilligungsfähig ist, und es im vitalen Interesse des Patienten liegt

– für Präventiv- oder Arbeitsmedizin

– zur Beurteilung Ihrer Arbeitsfähigkeit

– für die medizinische Diagnose

– für die Bereitstellung von Gesundheits- oder Sozialfürsorge oder Behandlung oder die Verwaltung von Gesundheits- oder Sozialfürsorgesystemen und -diensten

Einhaltung der DSGVO: eine Investition

Auch die Art und Weise, wie Daten gespeichert und abgerufen werden, muss sich mit d
er digitalen Transformation des Behandlungs- und Heilungsgeschäfts ändern. Für die Datensicherheit ergeben sich daraus einige neue Aspekte, die die Gesundheitseinrichtungen dazu veranlassen, dem Datenschutz höchste Priorität einzuräumen.

Die Durchsetzung der DSGVO erfordert von den Organisationen des Gesundheitswesens zwar einen gewissen Zeit- und Kostenaufwand, liegt aber letztlich im besten Interesse der Patienten und der Organisation selbst. Neben der Minimierung des Risikos einer möglichen Datenschutzverletzung und der Abschirmung der Einrichtung vor einer hohen Geldstrafe und einer Rufschädigung würde die Einhaltung der Pflicht auch eine wichtige Rolle dabei spielen, das Vertrauen der Patienten zu gewinnen und die Gesamteffizienz des Umgangs mit Patienten zu verbessern.