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Ein wesentliches Merkmal von „Privacy by Design“ – Datenschutz-Folgenabschätzungen (Data Privacy Impact Assessments, DFAs)

Datenschutz-Folgenabschätzungen

Datenschutz-Folgenabschätzungen (Data Security Impact Assessments, DFA) helfen Organisationen bei der Identifizierung, Bewertung und Minimierung von Datenschutzbedrohungen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Sie sind meist erforderlich, wenn eine neue Verarbeitung, ein neues Netzwerk oder ein neuer Rahmen eingeführt wird.

Datenschutzfolgenabschätzungen schaffen auch das Konzept der Transparenz und Verbindlichkeit, da sie Unternehmen dabei helfen, die Kriterien der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zu erfüllen und nachzuweisen, dass ausreichende Schritte unternommen wurden, um die Einhaltung der Vorschriften zu gewährleisten.

Wann sollte eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt werden?

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung sollte zu einem frühen Zeitpunkt im Lebenszyklus eines jeden neuen Projekts durchgeführt werden, damit die Ergebnisse und Empfehlungen in die Planung des Verarbeitungsprozesses einfließen können.

Bei der Implementierung von Datenschutzmerkmalen Privacy by Design kann das Projektdesign die folgenden Vorteile bestimmen:

  • Potenzielle Probleme werden frühzeitig erkannt und können behoben werden.
  • Die Beseitigung von Problemen in einem frühen Stadium des Projekts führt häufig zu einer Kostensenkung.
  • Ein besseres Verständnis für den Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes im gesamten Unternehmen.
  • Unternehmen sind weniger anfällig für Daten- und Sicherheitslücken.
  • Die Elemente einer erfolgreichen DFA

    Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt keine spezifische DFA-Methode vor, sondern ermutigt Organisationen, ein System zu entwickeln, das ihre aktuellen Arbeitsaktivitäten ergänzt.

    (DFA) sind ein wesentlicher Bestandteil eines „Privacy by Design“-Ansatzes.

    Eine DFA umfasst die folgenden Hauptmaßnahmen:

  • Beurteilung der Notwendigkeit einer Datenschutzfolgenabschätzung.
  • Festlegung des Informationsflusses.
  • Identifizierung des Schutzes personenbezogener Daten und der damit verbundenen Risiken.
  • Entwurf von Datenschutzlösungen zur Minderung oder Beseitigung der Risiken.
  • Der behördliche Datenschutzbeauftragte legt die Ergebnisse der Datenschutzfolgenabschätzung fest.
  • Integration von Datensicherungslösungen in das Projekt.
  • Neben der Minimierung von Datenschutzrisiken innerhalb eines Projekts können Datenschutz-Folgenabschätzungen (Data Privacy Impact Assessments, DFA) die Datensicherheit für die betroffenen Personen verbessern, was wiederum das Risiko verringert, dass Personen durch den Missbrauch ihrer Daten geschädigt werden.

    Was ist „eingebauter Datenschutz“?

    Wie in Artikel 25 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) dargelegt, ist „Privacy by Design“ ein Ansatz, der die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz der Privatsphäre und des Datenschutzes von Anfang an fördert. Bedauerlicherweise werden sie oft erst spät oder im Nachhinein eingeführt oder überhaupt nicht in Angriff genommen. Design und Standard-Datensicherheit ist eine Bestimmung des DSGVO-Datenschutzgesetzes und wird Unternehmen helfen, ihrer gesetzlichen Verantwortung gerecht zu werden.

    Vorteile des Konzepts „Datenschutz durch Technik“

    Es ist möglich, den Gewinn der oben genannten Strategie mit dem Folgenden zu belohnen:

  • Potenzielle Probleme werden in einem frühen Stadium erkannt, und ihre Behebung ist oft unkomplizierter und verringert kostspielige Überarbeitungen von Projektelementen.
  • Die Sensibilisierung für den Schutz der Privatsphäre und den Datenschutz im Unternehmen oder in der Organisation im Allgemeinen.
  • Organisationen sind eher geneigt, ihren rechtlichen Verpflichtungen nachzukommen.
  • Es ist weniger wahrscheinlich, dass die Maßnahmen die Privatsphäre verletzen und dem Einzelnen schaden.
  • Wer sollte sich an der Durchführung einer Datenschutzfolgenabschätzung beteiligen?

    Als Behörde, die personenbezogene Daten sammelt und speichert, sind Sie dafür verantwortlich, dass eine Datenschutzfolgenabschätzung durchgeführt wird. Die Datenschutzfolgenabschätzung sollte sich an Instrumenten orientieren, die normalerweise vom Projektteam mit ausreichender Erfahrung und Kenntnis des Projekts vorgeschlagen werden. Wenn Ihr Unternehmen nicht über ausgezeichnete interne Fähigkeiten und Erfahrungen verfügt, sollten Sie in Erwägung ziehen, externe Experten zur Beratung oder für die Ergebnisse der Datenschutzfolgenabschätzung hinzuzuziehen.

    Schlussfolgerung

    Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist es unerlässlich, von jeder Organisation, die über einen Datenschutzbeauftragten (DSB) verfügt, nützliche Ratschläge einzuholen. Als Teil des DFA-Prozesses sollten diese Beratung und die getroffenen Entscheidungen gemeldet werden.

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