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DSGVO – Was sind die verhängten Sanktionen?

Die Regierungen suchen seit vielen Jahren nach der richtigen Formel, um persönliche Daten zu schützen und die Vertraulichkeit im Internet zu gewährleisten. Außerdem haben die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine allgemeine Datenschutzverordnung erlassen, um die Privatsphäre besser zu schützen.

Internationale Strafen

Dank der von diesem Start-up durchgeführten Analyse können die verschiedenen genannten Einschränkungen genau lokalisiert werden. Seit 2017 haben die Aufsichtsbehörden 31 Organisationen überholt. Genauer gesagt, sind die betroffenen Organisationen in 9 verschiedenen Ländern ansässig: Österreich, Deutschland, Frankreich, Deutschland, das Vereinigte Königreich, Portugal, Spanien, die Niederlande, Irland und die Vereinigten Staaten. Die DSGVO, über die auf europäischer Ebene abgestimmt wurde, setzt ihre Gesetze sogar auf globaler Ebene durch.

Ebenso wie europäische Unternehmen und öffentliche Einrichtungen müssen auch internationale Einrichtungen die Privatsphäre der von europäischen Bürgern erhobenen Daten respektieren – ein wichtiger Sicherheitsaspekt beim Surfen im Internet, um die Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Sanktionierte Unternehmen

Die verhängten Sanktionen sind je nach der Schwere der Beweise sehr unterschiedlich. Die Aufsichtsbehörde wählt eine Geldstrafe aus, die je nach Schwere des Verstoßes gegen die Privatsphäre der Betroffenen mehr oder weniger hoch ausfallen kann. In bestimmten Fällen kann ein Mahnschreiben zugestellt werden.

Wir können zitieren: Google, Facebook, Uber, Bouygues Telecom, Darty, Optical Center, Association 42, Direct Energie, Malakoff Mederic, Office HLM de Rennes, spanisches Krankenhaus, usw. unter den zahlreichen sanktionierten Unternehmen und Institutionen.

Leitlinien für die Vermeidung von Sanktionen

Die am 25. Mai 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ermöglicht es Einzelpersonen nun, die Verarbeitung von Daten zu kontrollieren und den Schutz der Vertraulichkeit zu gewährleisten.

Die Bedrohung der Sicherheit und die unterschiedliche missbräuchliche Behandlung durch solche Einrichtungen, ob privat oder staatlich, werden durch die verschiedenen Strafen, die nach der Einführung dieser Gesetzgebung verhängt wurden, deutlich. Dementsprechend müssen spezifische Gesetze eingehalten werden, um die Achtung des Privatlebens zu gewährleisten:

  • Antrag auf vorherige Zustimmung zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • Datenerhebung ausschließlich für eine bestimmte vorgelagerte spezifizierte Verarbeitung;
  • Information der betroffenen Personen und der Aufsichtsbehörde im Falle einer Datenverletzung oder eines Hackerangriffs;
  • Gewährleistung des Rechts auf Konsultation und Datenübertragbarkeit für die Nutzer;
  • Spezifische Dokumentation der Maßnahmen und Instrumente, die zur Verarbeitung und zum Schutz personenbezogener Daten eingesetzt werden.
  • Erhebliche Risiken für sanktionierte Organisationen

    Wenn die Aufsichtsbehörde eines Landes ein Unternehmen oder eine öffentliche Einrichtung zulässt, kann dies zu einer schwierigen finanziellen Situation führen.

    Je nach Schwere des Verschuldens kann die Zahl der verhängten Sanktionen variieren. Betrachtet man die zahlreichen verhängten Sanktionen, so lässt sich ein Trend zur Erhöhung der Zahl dieser Sanktionen feststellen. Angesichts der Nichteinhaltung der DSGVO sind die Aufsichtsbehörden also strenger und vorsichtiger.

    Neben dem finanziellen Risiko können die Folgen einer Strafe für den Ruf der Organisation oder der betroffenen Einrichtung schwerwiegend sein. Schon die Strafe der DSGVO würde zu einem Mangel an öffentlichem Vertrauen in die Organisation führen, was ihre Tätigkeit in Frage stellen könnte.

    Daher ist es für die von dieser neuen Verordnung betroffenen Organisationen wichtig, diese verschiedenen Risiken zu vermeiden, die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen zu treffen und die erhobenen Daten unter Einhaltung der geltenden Vorschriften zu verarbeiten.

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