Nachdem die EU-Datenschutzgrundverordnung am 25. Mai 2018 in Kraft getreten ist, beschäftigt das Thema DSGVO-Warnungen nun auch die Datenschützer. Unternehmen sind sich unsicher, was sie von dem Thema Abmahnungen über die Rechtmäßigkeit der DSGVO erwarten können, aber Datenschutzexperten sind sich uneinig. Einige Experten sind der Meinung, dass der Sanktionskanon der DSGVO schlüssig sein muss und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen daher unnötig sind.
Andere Experten raten zu einem vorsichtigen Umgang mit der Materie, da noch keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen, die diese Frage abschließend klären werden. Unternehmen gehen auf Nummer sicher, wenn sie alles tun, um Datenschutzinstrumente mit messbarem Außeneinfluss auf den Wettbewerb, wie die Datenschutzerklärung, datenschutzkonform zu gestalten.
Der Unterschied zwischen der DSGVO-Warnung und den DSGVO-Bußgeldern
Die Datenschutz-Grundverordnung legt eine Reihe von Sanktionen für Verstöße gegen das Datenschutzrecht fest. Viele Unternehmer waren schon vor dem Inkrafttreten der DSGVO besorgt über die Zahl der angedrohten Geldbußen. Tatsächlich drohen nach der DSGVO Geldstrafen von bis zu 4 % des weltweiten Umsatzes eines Unternehmens oder maximal 20 Millionen Euro.
In jedem Szenario sollte der größere Wert verwendet werden. Bei der Betrachtung dieser erstaunlichen Zahlen müssen Sie bedenken, dass es sich um Höchstwerte handelt. Wenn die Behörden den Strafrahmen für einzelne Fälle festlegen, wird das Bußgeld auf der Grundlage der individuellen Umstände bestimmt.
Andererseits ist eine DSGVO-Warnung ein völlig anderer rechtlicher Mechanismus. In diesem Fall ist es ein Wettbewerber oder ein Verband, der im Falle eines Datenschutzverstoßes tätig wird, und nicht die Behörden.
Stellt der Wettbewerber beispielsweise fest, dass die Datenschutzerklärung nicht in Übereinstimmung mit den Vorschriften der DSGVO verfasst wurde, kann er einen Unterlassungsanspruch gegen den Datenschutzverletzer geltend machen.
Einen Unterschied machen
Besteht die DSGVO-Warnung oder nicht?
In Artikel 80 Absatz 2 der Datenschutz-Grundverordnung heißt es, dass die Datenschutz-Grundverordnung abschließend die rechtlichen Folgen eines Verstoßes gegen den Datenschutz regeln soll.
Wenn die DSGVO neben der Regulierung des Marktes auch das Ziel hat, den Markt zu regulieren, kann eine Warnung ausgesprochen werden. Genau darüber debattieren die beteiligten Fachleute derzeit. In der Tat ist es derzeit unmöglich zu bestimmen, ob eine Warnung nach der DSGVO angemessen ist.
Letztlich wird die Welt die Antwort auf diese Frage erst erfahren, wenn die notwendigen Gerichtsurteile vorliegen. Auch wenn sich die Gerichte nicht einig sein müssen, wie das Problem zu lösen ist, wird dies lange dauern.
Wer ist in der Firma für Verstöße gegen die Datenschutzvorschriften verantwortlich?
Grundsätzlich wird die Warnung an das Unternehmen gerichtet, was im Falle von Einzelunternehmen die Identität des Unternehmers bedeutet. Bei juristischen Personen und Vereinen können nicht nur die Geschäftsführer, sondern auch interne Datenschutzbeauftragte und leitende Angestellte zur Verantwortung gezogen werden.
Unternehmen sollten so schnell wie möglich eine geeignete Rechtsschutzversicherung für ihre Führungskräfte und Organe abschließen.
Bitte bedenken Sie, dass Sie bei Verstößen gegen die DSGVO haftbar gemacht werden können.
Was sollten Sie tun, wenn Sie eine DSGVO-Warnung erhalten?
Wer eine Abmahnung nach der DSGVO erhält, sollte sich von einem auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt beraten lassen. Die Tatsache, dass alle Beteiligten mit der Umsetzung der DSGVO, die in vielen Bereichen noch nicht vollständig umgesetzt ist, rechtliches Neuland betreten, kann von Vorteil sein.
Denn wenn der Abgemahnte den Rat nicht befolgen will und vor Gericht zieht, geht der Abgemahnte ein rechtliches und vor allem ein finanzielles Risiko ein.
In diesem Fall kann ein Anwalt für Wettbewerbsrecht, der über ausreichende Erfahrung und Kenntnisse verfügt, die abmahnende Partei davon überzeugen, von einer Verwarnung nach der DSGVO abzusehen.
Selbst wenn ein Bußgeld verhängt wird oder offizielle Ermittlungsschritte bekannt werden, ist es ratsam, so schnell wie möglich einen spezialisierten Anwalt zu kontaktieren. Da die Datenschutzbehörden Bußgelder nach eigenem Ermessen festsetzen, kann durch Verhandlungen und die Bereitschaft des Unternehmens, mit den Behörden zusammenzuarbeiten, noch etwas erreicht werden, bevor ein endgültiges Urteil ergeht.
Die Untersuchungsverfahren und die Warnungen der Wettbewerber werden in diesem Dokument beschrieben.