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DSGVO-Verordnung: Das Recht auf Datenübertragbarkeit

Was ist Datenübertragbarkeit?

Das neue Privileg, das die Verordnung natürlichen Personen, die Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union sind, gewährt, ist die Datenübertragbarkeit.

Das Recht auf Datenübertragbarkeit ist das Recht einer natürlichen Person, „die sie betreffenden personenbezogenen Daten, die sie dem für die Verarbeitung Verantwortlichen zur Verfügung gestellt hat, in einem standardisierten, allgemein gebräuchlichen und maschinenlesbaren Format zu erhalten und diese Daten einem anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln, ohne dass der für die Verarbeitung Verantwortliche, dem die personenbezogenen Daten übermittelt wurden, dadurch beeinträchtigt wird“.

Das Ziel dieses Rechts ist es, die Wahlmöglichkeiten des Nutzers zu respektieren und die Macht, die er über seine persönlichen Daten hat, zu erweitern und zu verbessern.

Welche Arten von Daten profitieren von der Übertragbarkeit?

Gemäß dem Leitfaden zum Recht auf Informationsübertragbarkeit, der am 13. Dezember 2016 von der Europäischen Kommission angenommen und am 5. April 2017 aktualisiert wurde, ist das Recht auf Informationsübertragbarkeit nicht vollständig, sondern an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Um in den Genuss der Portabilität zu kommen, müssen die Daten die folgenden Anforderungen kumulativ erfüllen:

  • Persönliche Informationen, die der Nutzer einsehen kann.
  • Anonyme Informationen oder Daten, die den Nutzer nicht betreffen, werden entfernt.
  • Dieses Recht gilt für pseudonymisierte Daten, die zur Identifizierung der Person verwendet werden können, auch wenn die Identifizierung mit ihrer Hilfe erfolgt.
  • In diesem Zusammenhang haben wir Folgendes:

  • Daten, die der Nutzer aktiv über die technischen Mittel des Betreibers zur Verfügung stellt, wie z. B. E-Mail-Adresse, Alter, Wohnort, Telefonnummer, Postanschrift, Nutzername usw.
  • Nutzeraktivitätsdaten wie Standortinformationen, Impulse, Suchverlauf, besuchte Websites usw.
  • Das Recht auf Übertragbarkeit gilt nicht für Daten, die aus den vom Kunden an den Betreiber übermittelten Daten abgeleitet oder extrahiert wurden.
  • Der Begriff der vom Verbraucher erzeugten Daten ist umfassend auszulegen und zu verstehen. Er umfasst alle vom Betreiber gespeicherten Daten, die sich auf die Person des Nutzers beziehen, mit Ausnahme der impliziten oder extrahierten Daten.
  • Das Recht auf Datenübertragbarkeit sollte die Rechte und Freiheiten anderer Nutzer nicht beeinträchtigen.
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    Pflichten des Betreibers

  • Information der Nutzer über die Existenz des Rechts auf Übertragbarkeit
  • dem Nutzer auf dessen Wunsch eine Kopie der von ihm zur Verfügung gestellten Daten in einem zugänglichen und nutzbaren Format zur Verfügung stellen.
  • dem Antrag des Nutzers so schnell wie möglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats ab dem Datum des Antrags, oder in komplexen Fällen innerhalb von drei Monaten nachzukommen, sofern der Betreiber den Nutzer innerhalb eines Monats über die Gründe für die Verzögerung des Antrags informiert.
  • Auf die Anfrage des Nutzers zu antworten, auch wenn die Antwort negativ ausfällt (Ablehnung).
  • Der Betreiber kann sich weigern, dem Ersuchen des Nutzers nachzukommen, wenn es unangemessen ist oder wenn es wiederholt auftritt. Die Kosten für die Erfüllung eines solchen Antrags können kein triftiger Grund für eine Ablehnung sein.

    Darüber hinaus können solche Anfragen nicht als unangemessen angesehen werden, wenn der Betreiber aufgrund seiner Konzeption Informationsdienste oder die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten anbietet.

  • Gebührenfreie Anfragen.
  • Ergreifen Sie alle Sicherheitsmaßnahmen, damit die übermittelten Daten den richtigen Nutzer sicher erreichen können (z. B. durch Verschlüsselung).
  • Diese Sicherheitsmaßnahmen dürfen die Nutzer nicht daran hindern, ihre Rechte wahrzunehmen.

    Welches Format wird für diese Bewerbung vorgeschlagen?

    Die Verordnung erkennt als zulässiges Format jedes elektronische Format an, das so organisiert und kodiert ist, dass Softwareanwendungen die automatisierte Verarbeitung und Wiederverwendung von Informationen leicht erkennen können und dass nicht eingeschränkt wird.

    Wer bietet Datenportierungsdienste an?

    Tools zur Datenübertragbarkeit sind bereits auf Slack, Oracle Cloud, Spotify, Twitter, Facebook und Instagram verfügbar.