Newsletter werden von Unternehmen auf der ganzen Welt eingesetzt, um ihre Kunden über neue Entwicklungen zu informieren. Natürlich stellt sich die Frage, ob sich der Versand von E-Mail-Newslettern beispielsweise mit der Allgemeinen Datenschutzverordnung vereinbaren lässt.
Wenn der Versand solcher Newsletter Auswirkungen auf den Datenschutz für das Unternehmen oder den Empfänger hat, müssen Maßnahmen getroffen werden, um Verstöße gegen geltendes Recht zu vermeiden. Außerdem hat der Versand von Newslettern oft Auswirkungen auf alte E-Mail-Listen, die nicht mehr verwendet werden.
DSGVO und Newsletters: Wie wird sich das neue Datenschutzgesetz auf die Art und Weise auswirken, wie E-Mail-Newsletter verschickt werden und wie viele Menschen sie erhalten?
Wenn es um E-Mail-Marketing geht, müssen Sie im Rahmen der Umsetzung der Allgemeinen Datenschutzverordnung (DSGVO), mit der europaweit grundlegende Datenschutzanforderungen festgelegt wurden, eine Reihe von Faktoren berücksichtigen.
Die Aufsichtsbehörden können Verwarnungen und Geldstrafen aussprechen, wenn der Datenschutz in den Newslettern nicht eingehalten wird. Folglich sind die Auswirkungen der DSGVO für jeden spürbar, der Newsletter versendet, egal ob es sich um Website-Betreiber, Online-Händler oder Privatpersonen handelt, die nicht-kommerzielle E-Mail-Newsletter-Verteilerlisten betreiben.
Welche Auswirkungen hat die Datenschutz-Grundverordnung auf Newsletter?
Bei der kürzlich verabschiedeten Datenschutzgrundverordnung geht es vor allem um den Schutz personenbezogener Daten. So schreibt die DSGVO vor, dass Website-Betreiber vor der Speicherung relevanter Daten die Zustimmung des Nutzers einholen und so die Datenschutzanforderungen für Newsletter erfüllen.
Dies gilt allerdings nur für personenbezogene Daten wie den Namen oder die E-Mail-Adresse einer Person. Da in Deutschland bereits nach bisherigem Recht eine Einwilligung erforderlich war, wird sich durch die DSGVO im Newsletter wenig ändern: Der Verbraucher muss umfassend über die Datenspeicherung und -nutzung informiert werden, damit er weiß, was mit seinen Daten geschieht und wie sie verwendet werden.
Was bedeuten die Begriffe „Opt-in“, „Opt-out“ und „Double-Opt-in“?
Die Datenschutz-Grundverordnung schreibt insbesondere die Notwendigkeit einer doppelten Zustimmung vor. Diese Methode ist die erfolgreichste, um den Missbrauch personenbezogener Daten zu verhindern. Opt-in- und Opt-out-Verfahren waren jedoch auch schon vor der Umsetzung der DSGVO zulässig.
Wenn der Kunde nicht ausdrücklich widersprochen hat, wird ihm Werbung nach dem Opt-in-Verfahren zugesandt. Dies ist nach dem geltenden Rechtsrahmen nicht mehr möglich. Der Verbraucher muss seine E-Mail-Adresse angeben und der Verwendung und Speicherung seiner personenbezogenen Daten beim Opt-in ausdrücklich zustimmen.
Der Kunde erhält eine E-Mail mit einem Bestätigungslink und muss zusätzlich zur Eingabe seiner E-Mail-Adresse der Verwendung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen des jetzt erforderlichen Double-Opt-In-Verfahrens zustimmen. Nach der Bestätigung der E-Mail ist die Verwendung der personenbezogenen Daten möglich und erlaubt. Nur diese Methode entspricht den neuen Datenschutzanforderungen für die Newsletter-Anmeldung.
Welche Vorteile hat die Anmeldung zum DSGVO-konformen Newsletter?
Wenn Unternehmen DSGVO-konforme Anmeldungen sicherstellen wollen, müssen sie ihre Kunden über einige Punkte aufklären. Die E-Mail-Adresse des Nutzers ist das einzige Pflichtfeld auf dem Anmeldeformular; alle anderen Angaben sind optional. Informieren Sie den Nutzer über den Zweck der Datenerhebung, die Häufigkeit des Newsletter-Versands und den Dienstleister, über den der Newsletter verschickt wird.
Das Double-Opt-In ist eine Methode, um Ihr Einverständnis für den Newsletter einzuholen. Bevor der Newsletter rechtmäßig verschickt werden kann, muss der Nutzer sein Einverständnis noch einmal bestätigen. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie die Zustimmung doppelt überprüfen. Außerdem müssen Sie dem Nutzer die Möglichkeit geben, sich jederzeit aus der Mailingliste auszutragen.
Schließlich gilt die Impressumspflicht auch für Rundschreiben; geben Sie dies unbedingt an, damit Sie rechtzeitig erreicht werden können.
Datenschutz für Newsletter wird automatisch analysiert und personalisiert
Die Personalisierung von Daten ist nach der Umsetzung der DSGVO auch vom Datenschutz für Newsletter betroffen. Unternehmen sollten nur mit Vorsicht vorgehen, wenn sie Kundendaten analysieren und ihnen auf der Grundlage von Algorithmen maßgeschneiderte E-Mails schicken. Natürlich muss in diesem Fall das Einverständnis des Nutzers vorliegen und protokolliert werden.