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DSGVO und E-Commerce CMS

Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind Online-Händler nun gezwungen, sich an eine Liste bestimmter Anforderungen zu halten, die sie unbedingt auf ihren Websites veröffentlichen oder erforderlichenfalls ändern müssen, um eine Einigung mit ihnen zu erzielen.

Konkret müssen E-Marketer die folgenden Kriterien erfüllen, um die DSGVO einzuhalten:

  • Aktualisierung oder Erstellung einer Seite mit Datenschutzrichtlinien für gesammelte persönliche Daten;
  • Richten Sie ein Kontaktformular ein, damit Internetnutzer ihre Daten aktualisieren oder ihre Löschung verlangen können;
  • Verwalten Sie Cookies für jeden Besucher;
  • Ändern Sie den Wortlaut der Vereinbarung im Formular oder während der Validierungsphase;
  • Verwalten Sie ein Double-Opt-In, wenn Sie einen Newsletter abonnieren;
  • Ordnungsgemäße Verwaltung der Verbraucherdaten.
  • Umsetzung einer Datenschutzpolitik

    Die Website, egal ob E-Commerce oder nicht, die personenbezogene Daten von Internetnutzern sammelt, muss unbedingt eine Seite enthalten, die der Politik der Datenerfassung, -verwaltung und -vertraulichkeit gewidmet ist. Auf dieser Seite müssen alle auf der Website erhobenen personenbezogenen Daten und ihre künftige Verwendung durch das Unternehmen aufgeführt werden.

    Hinzufügen eines Ansprechpartners für Anfragen zur Datenverarbeitung

    Websites müssen Internetnutzern nun ein Kontaktformular zur Verfügung stellen, mit dem sie, wie in der DSGVO vorgesehen, die Änderung oder Löschung ihrer personenbezogenen Daten beantragen können. Dieses Formular wird an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens oder an den Datenschutzbeauftragten (DSB) geschickt, dessen Aufgabe es ist, dafür zu sorgen, dass sein Arbeitgeber oder Kunde die Datenschutzvorschriften einhält.

    Cookies Management

    Die Datenschutz-Grundverordnung ermöglicht es Internetnutzern nun, sich des Vorhandenseins von Cookies bewusst zu sein und die Art der Cookies, die sie beim Besuch des Internets akzeptieren, selbst zu bestimmen.

    Konkret bedeutet dies, dass ein Pop-up-Fenster oder ein Banner angezeigt wird, sobald ein Besucher im Internet erscheint, unabhängig von der Eingangsseite. Diese Einblendung kann erst verschwinden, wenn der Internetnutzer eine der vielen ihm zur Verfügung stehenden Handlungen ausgeführt hat. Dieses Banner muss den Zugang zur Personalisierung von Cookies im Internet ermöglichen und einen Link zur Seite mit den Datenschutzbestimmungen enthalten, der ebenfalls obligatorisch ist.

    Verwaltung von Kundendaten

    Der Verbraucher einer E-Commerce-Plattform muss die Möglichkeit haben, seine Daten selbständig zu ändern, insbesondere über sein Kundenkonto. In den meisten Fällen ist dies bereits über die Verbraucherbereiche der großen E-Commerce-Websites möglich. Die Datenschutz-Grundverordnung hat jedoch eine neue Pflicht eingeführt, nämlich das Recht auf Vergessenwerden.

    Das Recht auf Vergessenwerden gewährleistet, dass der Kunde die endgültige Löschung der von der Website erfassten Daten verlangen kann. Die Organisation muss außerdem eine tägliche Bereinigung ihrer Datenbank in Bezug auf nicht aktive Kunden durchführen, indem sie Daten von Internetnutzern löscht, die drei Jahre lang keine Bestellung aufgegeben haben oder die ihre Website nicht aufgerufen haben.

    Kundenkonto für die gleiche Zeit. Das Recht auf Übertragbarkeit von Daten gilt auch hier. In der Praxis müssen E-Commerce-Websites ihren Kunden ermöglichen, ihre Daten einfach zu exportieren, z. B. über eine Export-Schaltfläche. Diese Daten müssen zumindest ihre persönlichen Angaben und die Historie ihrer Bestellungen enthalten.

    Methoden der Datenerhebung

    Die DSGVO garantiert nun, dass alle Methoden der Datenerfassung (z. B. Kontoeröffnung, Auftragsbestätigung, Newsletter-Abonnement, Mitteilung über die Verfügbarkeit vergriffener Produkte usw.) den Besucher über die Verwaltungspolitik informieren. Die von der Organisation verwendeten personenbezogenen Daten. Die Details müssen deutlich neben der Bestätigungsschaltfläche angezeigt werden.

    Tools für die richtige Verwaltung von Kundendaten

    Auf diese ersten Anforderungen muss ein grundlegendes Konzept angewandt werden: die E-Commerce-Plattform muss leicht geändert werden können, um den Grundsätzen der Datenschutz-Grundverordnung zu entsprechen.

    Die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten (DSB), der sich mit der Anwendung der DSGVO in Ihrem E-Commerce-Unternehmen befasst, ist nicht nur eine Pflicht, sondern ein notwendiger Schritt.

    Ein fachkundiger Datenschutzbeauftragter, vorzugsweise von außerhalb Ihres Unternehmens, wird es Ihnen ermöglichen, die erforderlichen Fähigkeiten zu diesem Thema zu erwerben, und Sie gleichzeitig dabei unterstützen, Ihren elektronischen Handel mit den Anforderungen der DSGVO in Einklang zu bringen.