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DSGVO: Hauptziele und Sanktionen

Die Datenschutz-Grundverordnung wird am 25. Mai 2018 in Kraft treten. Es ist nun wichtig, die europäische Verordnung über die Sicherheit personenbezogener Daten anzuerkennen, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde.

Was sind die Ziele der europäischen Verordnung?

Dieses Dokument hat drei wesentliche Ziele, von denen eines darin besteht, den Schutz aller Personen über ihre Unterlagen zu gewährleisten.

Das neue Gesetz zielt auch darauf ab, die Gesetze und Vorschriften in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu vereinheitlichen. Die DSGVO wird in jedem Mitgliedstaat direkt anwendbar sein.

Außerdem soll jede Person im Umgang mit sensiblen Daten befähigt werden.

Die Europäische Union will mit sehr abschreckenden Sanktionen sicherstellen, dass diese Ziele eingehalten werden.

Einschränkungen bei Verstößen

Die jüngste europäische Verordnung sieht nämlich erhebliche Verwaltungssanktionen für die für die Verarbeitung Verantwortlichen und Unterauftragnehmer vor, wenn sie ihren Verpflichtungen nicht nachkommen.

Die „federführenden“ Behörden, z. B. die Aufsichtsbehörden, können die verspätete Organisation alarmieren. Wenn dieser Aufruf zur Ordnung nicht ausreicht, wird die Organisation offiziell informiert.

Die Erhebung personenbezogener Daten kann sogar eingeschränkt oder ganz unterbunden werden. Die Behörde hätte dann immer noch das Recht, die betreffenden Daten zu ändern oder zu löschen.

Die Höhe der Geldbuße hängt von verschiedenen Parametern ab (Art, Schwere des Betrugs usw.). Sie kann bis zu 20.000.000 EUR bzw. bei multinationalen Unternehmen bis zu 4 % des weltweiten Gesamtumsatzes des letzten Geschäftsjahrs betragen.

Letztlich hätten solche Sanktionen katastrophale Folgen für die Glaubwürdigkeit des Unternehmens, das möglicherweise sowohl seinen Marktnamen als auch seine Kunden verlieren würde.

Zusammengefasst:

Unternehmen und Organisationen bleiben nur noch wenige Monate Zeit, um sich mit der Datenschutz-Grundverordnung vertraut zu machen. Dieser neue Text schreibt unter anderem das Führen eines Registers, die Benennung eines Datenschutzbeauftragten und die Aufbewahrung sensibler Daten vor.

Diese Reformen würden erhebliche Umwälzungen für die Unternehmen mit sich bringen. Es ist auch notwendig, dies so früh wie möglich zu planen.

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