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DSGVO: Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Der Einzelne hat das Recht zu verlangen, dass die Erhebung personenbezogener Daten eingeschränkt oder unterdrückt wird. Dies ist kein angeborenes Recht und besteht nur in solchen Fällen. Sie sind verpflichtet, personenbezogene Daten zu speichern, solange die Verarbeitung eingeschränkt ist, aber Sie können sie verwenden.

Zwischen dem Recht auf Einschränkung der Verarbeitung und dem Recht auf Berichtigung (Artikel 16) und dem Widerspruchsrecht (Artikel 16) besteht ein enger Zusammenhang (Artikel 21).

Was ist das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung?

Artikel 18 der Datenschutz-Grundverordnung sieht in einigen Fällen das Recht natürlicher Personen vor, die Verarbeitung personenbezogener Daten einzuschränken. So kann die Art und Weise, wie eine Einrichtung ihre Daten verwendet, von einer Person bestimmt werden, was auch eine Alternative zur Löschung personenbezogener Daten darstellt.

Betroffene Personen haben das Recht, die Verarbeitung von Informationen einzuschränken, wenn sie einen berechtigten Grund dafür haben. Der Inhalt der Informationen, über die Sie verfügen, und die Art und Weise, wie Sie sie verarbeitet haben, könnten damit in Zusammenhang stehen. In den meisten Fällen sind Sie nicht verpflichtet, die Erhebung personenbezogener Daten für einen unbegrenzten Zeitraum einzuschränken, sondern nur für einen begrenzten Zeitraum.

Wann gilt das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung?

In den folgenden Fällen sind die betroffenen Personen berechtigt, eine Einschränkung der Verarbeitung personenbezogener Daten zu verlangen:

  • die betroffene Person bestreitet die Richtigkeit der personenbezogenen Daten;
  • Die Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet (unter Verstoß gegen den ersten Grundsatz der DSGVO), und die betroffene Person widerspricht der Löschung, anstatt eine Einschränkung zu verlangen;
  • Sie benötigen Ihre Daten nicht mehr, aber die betroffene Person muss sie behalten, um ein Recht zu begründen, auszuüben oder zu verteidigen; oder
  • Gemäß Artikel 21 Absatz 1 legt die betroffene Person Widerspruch gegen die Verarbeitung der Informationen ein und entscheidet, ob Ihr berechtigtes Interesse mit dem der betroffenen Person übereinstimmt.
  • Kurz gesagt, wenn Sie die Richtigkeit oder das berechtigte Interesse an der Verarbeitung personenbezogener Daten überprüfen, müssen Sie die Verarbeitung unverzüglich einschränken.

    Wie schränken wir die Verarbeitung ein?

    Sie müssen über Verfahren verfügen, die es Ihnen gegebenenfalls ermöglichen, die Verarbeitung einzuschränken. Die Datenschutz-Grundverordnung schlägt eine Reihe verschiedener Techniken vor, die zur Einschränkung von Kenntnissen verwendet werden können, wie z. B.:

  • vorübergehende Übermittlung von Daten an ein anderes Verarbeitungssystem;
  • Daten für die Nutzer unzugänglich zu machen; oder
  • Vorübergehende Entfernung der auf einer Website veröffentlichten Daten.
  • Nehmen wir an, Sie verwenden ein automatisches Aufzeichnungssystem. In diesem Fall müssen Sie technische Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass keine weitere Verarbeitung stattfinden kann und dass die Informationen nicht verändert werden können, solange die Beschränkung aktiv ist. In Ihrer Methode sollten Sie auch vermerken, dass die Verarbeitung dieser Informationen eingeschränkt wurde.

    Müssen wir andere Organisationen über die Einschränkung der personenbezogenen Daten informieren?

    Ja. Sie können jeden Empfänger kontaktieren, um ihn über die Einschränkung zu informieren, wenn Sie personenbezogene Daten an andere weitergegeben haben, es sei denn, dies erweist sich als schwierig oder erfordert einen unverhältnismäßigen Aufwand.

    Die DSGVO beschreibt den Empfänger als die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, auf die sich die Offenlegung personenbezogener Daten bezieht. Die Definition umfasst für die Verarbeitung Verantwortliche, eine befugte Person und andere Personen, die befugt sind, personenbezogene Daten unter der direkten Aufsicht des für die Verarbeitung Verantwortlichen oder der befugten Person zu verarbeiten.

    Wie lange haben wir Zeit, auf die Anfrage zu antworten?

    Sie müssen ohne unangemessene Verzögerung auf das Ersuchen reagieren, spätestens jedoch einen Monat nach Erhalt. Wenn die Anfrage kompliziert ist oder Sie mehrere Anfragen von dieser betroffenen Person erhalten haben, können Sie die Antwortfrist um weitere zwei Monate verlängern.

    Ohne unnötige Verzögerung und innerhalb eines Monats nach Erhalt des Antrags müssen Sie sich mit der Einrichtung in Verbindung setzen und erklären, warum eine Fristverlängerung angemessen ist.

    Können wir uns weigern, einem Antrag auf Einschränkung nachzukommen?

    Wenn der Antrag offensichtlich unbegründet oder unangemessen ist, können Sie es ablehnen, einem Antrag auf Einschränkung stattzugeben, wobei zu berücksichtigen ist, ob es sich um einen wiederholten Antrag handelt.