INFORMATIONEN

Die wichtigsten Werte der Verarbeitung personenbezogener Daten

Das Datenschutzgesetz hat auch die Regeln für die Erhebung, Analyse und Aufbewahrung personenbezogener Daten festgelegt, die auf europäischer Ebene durch die Datenschutz-Grundverordnung neu spezifiziert wurden. Es garantiert den betroffenen Personen auch eine Reihe von Rechten. Die Einhaltung dieser Normen hilft Ihnen bei der Durchführung Ihrer Tätigkeiten.

Rechtmäßigkeit, Transparenz und Rechenschaftspflicht

Es ist wichtig, dass die Daten auf ähnliche, rechtmäßige und transparente Weise verarbeitet werden.

Die Rechtmäßigkeit des Verfahrens bezieht sich auf seine rechtliche Grundlage (gesetzliche Verpflichtung, vertragliche Verpflichtung usw.).

Die Gerechtigkeit der Erhebung bestimmt die Verfahren, nach denen die Informationen gesammelt werden. Diese Theorie gilt für das Recht des Einzelnen auf Information. Im Klartext bedeutet dies, dass der für die Verarbeitung Verantwortliche über vollständige Angaben verfügen muss.

Beispiele für die Umsetzung des Konzepts der Loyalität und Transparenz: die Veröffentlichung einer Verordnung oder einer Charta über „personenbezogene Daten“; die Informationstafel zur Videoüberwachung.

Zielsetzung

Der für die Verarbeitung Verantwortliche muss die betroffenen Personen vor jeder Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten ausdrücklich über den Zweck der Datenerhebung oder mit anderen Worten über den Verwendungszweck der Daten informieren. Auch dürfen die erhobenen personenbezogenen Daten nicht für andere als die ursprünglich vorgesehenen Zwecke wiederverwendet werden.

Beispiele für Verwendungszwecke: Verwaltung der Personalbeschaffung, Verwaltung der Kunden, usw. So kann z. B. für die gewerbliche Akquise eine Personalakte nicht verwendet werden.

Relevanz oder die Minimierungstheorie

Im Hinblick auf das angestrebte Ziel müssen die verarbeiteten Daten gültig, ausreichend und begrenzt sein. Es dürfen also nur die Daten erhoben werden, die zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich sind: Das ist die Minimierungstheorie. Mit anderen Worten: Der für die Datenverarbeitung Verantwortliche darf nicht mehr Informationen erhalten, als er benötigt.

Beschränkung der Aufbewahrung von Unterlagen

Sobald der Zweck der Zusammenstellung der Informationen erfüllt ist, ist es nicht mehr notwendig, sie aufzubewahren, und sie müssen gelöscht werden. Daher muss die Dauer der Datenspeicherung auf ein striktes Minimum beschränkt werden. Diese Aufbewahrungsfrist muss von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen im Voraus festgelegt werden, wobei etwaige unterschiedliche Verantwortlichkeiten, die sich aus der Aufbewahrung solcher Daten ergeben, zu berücksichtigen sind. Um die Einhaltung dieses Konzepts in der Praxis zu überprüfen, müssen Aufzeichnungen und Archivierung eingeführt werden.

Beispiele für Datenbeschränkungen: Es ist angemessen, die Kontaktinformationen eines Interessenten zu löschen, der drei Jahre lang auf keine Anfrage geantwortet hat.

Wertschätzung der Rechte der Bürger

Neben dem oben erwähnten Auskunftsrecht haben die Personen, deren personenbezogene Daten gesammelt werden, noch bestimmte Rechte, die sie bei der Stelle, die diese Daten aufbewahrt, geltend machen können: das Recht auf Zugang zu diesen Daten, das Recht, sie zu berichtigen, und schließlich das Recht, ihrer Verwendung zu widersprechen. Der Schutz der personenbezogenen Daten

Der für die Verarbeitung Verantwortliche ergreift alle angemessenen Maßnahmen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit der erhaltenen Informationen zu gewährleisten, einschließlich der Sicherstellung, dass nur befugtes Personal Zugang zu diesen Informationen hat.

Diese Schritte können auf der Grundlage der Risiken berechnet werden, die in dieser Datei eine Rolle spielen (Sensibilität der Daten, Zweck der Verarbeitung usw.).