In der Bundesrepublik Deutschland die §§ 4f, 4g BDSG derzeit Regeln die Ernennung und Aufgaben des Datenschutzbeauftragten. Wenn es eine rechtliche Verpflichtung zur Bestellung von Unternehmen Häufig Fragen sich, ob die position sollte gefüllt werden, indem ein interner Mitarbeiter oder ein externer Dienstleister. Aus der Sicht des unparteiischen Dritten, die letzteren werden oft als Unabhängiger.

Wie ist es in der Mittelklasse?

In den meisten Fällen werden Mitarbeiter mit der erforderlichen Kenntnisse der Daten-Schutz-Gesetz gibt es nur in großen Unternehmen. Unternehmen setzen Häufig die in-house-Juristen, die die nötigen Anforderungen erfüllen. Jedoch, mittelständische Unternehmen meist nicht über eine eigene Rechtsabteilung. In kleineren Unternehmen ist die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann daher zahlt sich aus.

Wer kann bestellen?

Eine juristische Person (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, etc.), eine Partnerschaft unter bürgerlichen rechts (GbR), einer Vereinigung (Gewerkschaft, einer politischen Partei, etc.) oder eine Natürliche person (Architekt, Arzt, etc.) werden können, verpflichtet zur Ernennung eines Datenschutzbeauftragten.

Wenn Sie haben zu bestellen?

Die Voraussetzung für die Pflicht zur Bestellung besteht, dass personenbezogene Daten so verarbeitet, als Teil der Aktivitäten einer Organisation. Die erste Frage, die sich stellt, ist daher, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden. Wenn dies der Fall ist, die rechtliche Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten hängt davon ab, wie viele Personen beteiligt sind, die in der Laufenden Verarbeitung dieser Daten (§4f BDSG).

DIE NEUN-PERSONEN-REGEL

Die rechtliche Verpflichtung zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten ergibt sich aus § 4f BDSG. Nach dieser Bestimmung nicht-öffentliche stellen, die ständig beschäftigen mehr als neun Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die zu benennen Sie einen Datenschutzbeauftragten.

Die neun Menschen, die nicht unbedingt sein müssen Mitarbeiter in der Organisation. Mitarbeiter der externen Dienstleister (z.B. Spediteure, Zollstellen, Versand-service-Provider), Freiberufler und deren Mitarbeiter (z.B. Unternehmensberater) und Mitarbeitern von Drittunternehmen (z.B. call-Center, Kreditversicherungen, Forderungsmanagement Unternehmen, factoring-Gesellschaften, payroll accounting offices) können ausgeschlossen werden von den neun Personen -Regel erfasst werden.

In dieser Hinsicht, auch Organisationen, die nicht beschäftigen keine Mitarbeiter fallen unter die gesetzliche Pflicht zur Bestellung.

DEN RECHTLICHEN RAHMEN

Nach §4f Absatz 1 Satz 1 BDSG, der Datenschutzbeauftragte müssen bestellt werden, schriftlich. Er ist bestellt und innerhalb von einem Monat nach Start des jeweiligen Daten-Schutz im Zusammenhang stehende Tätigkeit, §4f Absatz 1 Satz 2 BDSG.

1. Werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Wenn Sie mit ja beantworten können hier prüfen Schritt 2.

2. Wie viele Personen sind beteiligt?

Wenn es mehr als 9 Personen, 3. Schritt überprüft werden müssen.

3. Ist es eine automatisierte Verarbeitung?

Wenn ja, gibt es eine Verpflichtung zu bestellen.

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