Es macht keinen Unterschied sofort, ob eine Organisation Daten-Schutz-überwacht durch einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Bei der Auswahl der richtigen person, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.

Der Vergleich

EXTERNE

INTERNE

Kosten von Bildung und Ausbildung
wir tragen
trägt der Arbeitgeber
Kosten für die rechtliche Literatur
wir tragen
trägt der Arbeitgeber
Organisation des proxy -
wir tragen
trägt der Arbeitgeber
Haftung
Haftung gegenüber Dritten
Arbeitgeber-Haftung
Sicht auf das Unternehmen
neutral und Objektiv
subjektive Einfluss
Kostentransparenz und Kostensicherheit
die vertraglichen Preise
blickdicht durch mehrere anfallenden items
Cross-divisional and cross-industry knowledge
wir bringen mit uns
schwierig, lange-term Wartung

Gebunden oder Ungebunden

Es macht keinen Unterschied sofort, ob eine Organisation Daten-Schutz-überwacht durch einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten. Bei der Auswahl der richtigen person, verschiedene Aspekte zu berücksichtigen.

Schutz vor Entlassung oder nicht?

Ein Hauptunterschied liegt in der Kündigungsschutz. Beendigung des internen Datenschutzbeauftragten bei der Laufenden Bestellung ist nicht zulässig, § 4f Absatz 3 Satz 5 BDSG. Nach seiner Entlassung, er genießt eine Frist von einem Jahr, § 4f Absatz 3 Satz 6 BDSG.

Die externen Vertreter unterliegt keinen besonderen Kündigungsschutz.

Wenn ein Datenschutzbeauftragter ist nicht bestellt, wenn ein Auftrag erforderlich ist, wird eine Geldstrafe verhängt werden.