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Datenschutzrichtlinie für Facebook Business Pages

Eine Facebook-Unternehmensseite ist eines der am häufigsten genutzten Social-Media-Marketing-Tools. Heutzutage gibt es kaum noch ein Unternehmen, das kein Facebook-Profil hat. Schließlich ist die Nutzung sozialer Medien zur Kommunikation mit Verbrauchern und potenziellen Kunden ein praktischer und direkter Weg, sei es durch häufige Unternehmensbeiträge zu aktuellen Ereignissen oder durch Werbung.

Es ist nicht einfach, die Datensicherheit auf der eigenen Facebook-Geschäftsseite im Auge zu behalten. Wenn es um die ordnungsgemäße Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung geht, stehen Unternehmer vor vielen Hindernissen und sollten sich nicht nur auf Facebook verlassen. Vielmehr sind Facebook und das Unternehmen laut einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Juni 2018 gemeinsam für den Datenschutz verantwortlich.

Das sind die Hürden für die Privatsphäre auf Ihrer Facebook Business Page

Als Unternehmen haben Sie sehr wenig Kontrolle über die Rahmenbedingungen, die Facebook für Ihre Unternehmensseite vorgibt. Facebook Insights und die damit verbundene Nachverfolgung der Seitenbesucher können beispielsweise nicht abgeschaltet werden. Nichtsdestotrotz sind Sie als Betreiber durch den Gesetzgeber zum Handeln verpflichtet.

Dies ist das Ergebnis einer gemeinsamen Verantwortlichkeit. Wenn auch Tracking-Techniken eingesetzt werden, müssen Sie den Besucher in der Datenschutzerklärung der Website gesondert darauf hinweisen und gegebenenfalls seine Zustimmung einholen.

Wenn Sie Fotos oder Grafiken für das Erscheinungsbild Ihres Unternehmens verwenden möchten, vergewissern Sie sich, dass Sie die entsprechende Genehmigung haben. Wenn die Fotos von Mitarbeitern aufgenommen wurden, vergewissern Sie sich, dass die Grafiken oder Fotos auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterverwendet werden können.

Der Betreiber einer Facebook-Unternehmensseite ist für die Verarbeitung verantwortlich, für die er im Falle von Datenschutzverletzungen verantwortlich ist. Dies kann sowohl die Datenverarbeitung für Marktforschung und Werbung, als auch die Datenverarbeitung für die Kontaktaufnahme umfassen.

Passen Sie Ihre Datenschutzbestimmungen an.

Als Unternehmer verfügen Sie über eine Datenschutzerklärung auf Ihrer Website, die die Besucher über die von Ihnen verarbeiteten Daten und die dafür verwendeten Instrumente informiert – mit anderen Worten, wie Sie Ihren Informationspflichten nachkommen können. Ebenso wichtig ist es, die Besucher Ihrer Facebook-Unternehmensseite auf gleicher Ebene über den Datenschutz zu informieren. Erstellen Sie dazu einen direkten Link von Ihrer Facebook-Seite zu Ihrer Datenschutzrichtlinie.

Wir empfehlen, auf der Facebook-Seite eine ergänzende Datenschutzerklärung anzubringen, die auf den Page Controller Addendum zugeschnitten ist und die Pflichten zur individuellen Verarbeitung hervorhebt. Diese sollte die folgenden Informationen enthalten:

  • Die für die Facebook-Unternehmensseite verantwortliche Person und ihre Handlungen werden angegeben.
  • Informationen über die Datenverarbeitung, die Facebook beaufsichtigt
  • Der rechtliche Grund für die Nutzung von Facebook Insights muss angegeben werden. Im Allgemeinen kann gemäß Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der DSGVO auf ein berechtigtes Interesse am Betrieb eines Informations- und Kommunikationskanals geschlossen werden.
  • Angabe des Datenschutzbeauftragten von Facebook und des Betreibers
  • Informationen über eine mögliche Datenübermittlung und den Empfänger
  • Benennung der Rechte der Betroffenen
  • Folglich sollte die Datenschutzerklärung direkt auf der Facebook-Unternehmenswebsite platziert werden. Wenn Sie hingegen auf Ihrer Website Tracking-Tools wie das Facebook-Pixel einsetzen, muss ein entsprechender Absatz in die Datenschutzerklärung Ihrer Website aufgenommen werden.

    Impressum für die Facebook-Seite

    Es ist wichtig, die Datenschutzerklärung nicht einfach nur anzupassen.

    Was unbedingt enthalten sein muss, ist:

  • Name und Anschrift des Unternehmens
  • Kontaktinformationen, die es leicht machen, mit Ihnen in Kontakt zu treten (z. B. E-Mail-Adresse)
  • Außerdem sollte der Aufdruck leicht auffindbar sein. Es wird daher empfohlen, den Aufdruck wie folgt anzubringen:

  • on Facebook under „Info“;
  • In der „Info“ befindet sich ein Link, der auf das Impressum der Unternehmenswebsite verweist.
  • Der Inhaber der Website und der Facebook-Geschäftsseite sollten denselben Namen haben. Die mobile Version der Facebook-Seite ist noch in Arbeit, da das Impressum möglicherweise nicht korrekt angezeigt wird.

    Unternehmer sollten aktiv werden

    Wenn es um die Erstellung einer Datenschutzpolitik geht, sollten Unternehmen vermeiden, sich zu sehr auf Facebook zu verlassen. Stattdessen ist es wichtig, dass Sie Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Ihre Nutzung des sozialen Netzwerks so datenschutzfreundlich wie möglich ist.

    Die Tatsache, dass Facebook seine Nutzungsbedingungen jederzeit ändern kann, ohne dass die Inhaber von Facebook-Seiten darauf Einfluss nehmen können, könnte sich hier als Stolperstein erweisen. Es ist von entscheidender Bedeutung, sich regelmäßig über alle Entwicklungen zu informieren und alle möglichen Maßnahmen zu ergreifen, die Sie ergreifen können.

    Unternehmen sollten alles daran setzen, sich mit dem Thema Datenschutz bei Facebook Business Pages auseinanderzusetzen. Die Folgen können nicht nur saftige Geldstrafen sein. Eine korrekte Datenschutzerklärung stärkt auch das Vertrauen der Nutzer in die Datensicherheit Ihres Unternehmens.

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