Welche Angaben sollten Sie in einem Rücknahmevertrag machen? In diesem Artikel werden wir diese Anforderungen erläutern.
Das Rücktrittsabkommen und der Datenschutz
Kurz gesagt, soll das Austrittsabkommen sicherstellen, dass der Datentransfer zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU nach dem Brexit nicht beeinträchtigt wird.
Die Übergangszeit
Das EU-Recht (einschließlich des Datenschutzrechts) wird für das Vereinigte Königreich noch für einen kurzen Zeitraum nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gelten, bevor der Vertrag zur Regelung der künftigen Partnerschaft zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich in Kraft tritt. Dieser Zeitraum wird im Austrittsabkommen als „Übergangszeitraum“ bezeichnet, vom Vereinigten Königreich jedoch als „Umsetzungszeitraum“ bezeichnet.
Wie lange die Anpassungsphase dauern wird, ist nicht klar. Das Austrittsabkommen sieht vor, dass sie bis zu einem noch unbekannten Zeitpunkt verlängert wird. Dies ist eine wertvolle Aktualisierung des Textes im Vergleich zu der im März veröffentlichten Fassung und beseitigt die mögliche Klippe, die dem Vereinigten Königreich Ende 2020 drohte, wenn die künftige Partnerschaft noch nicht beschlossen worden wäre.
Während der Übergangszeit hat das Vereinigte Königreich seinen Sitz im Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) verloren. Das bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass alle Bestimmungen, die einen Bezug zum EDSB haben, wegfallen würden. So ist zum Beispiel nicht klar, wie der One-Stop-Shop während der Übergangsphase funktionieren wird. Nur weil die britische Informationsbeauftragte ihren Platz am Tisch verlässt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass der gesamte One-Stop-Shop-Mechanismus nicht mehr für das Vereinigte Königreich gilt.
Wenn das der Fall wäre, würde das die Kernpolitik der Übergangszeit schwächen, die darin besteht, die Kontinuität zwischen den Regierungen im Vereinigten Königreich und in der EU zu wahren. Wie all dies in der Praxis funktionieren wird, ist noch recht vage. Wir werden es besser wissen, sobald das Gesetz über das EU-Austrittsabkommen vorliegt.
Zukünftige Beziehung
Im Hinblick auf die künftigen Beziehungen bemüht sich das Vereinigte Königreich um die richtige Entscheidung über die Grundlage für die Übermittlung von Daten aus der EU an das Vereinigte Königreich. In der politischen Erklärung zur künftigen Partnerschaft, die im Anschluss an den Entwurf des Austrittsabkommens veröffentlicht wurde, heißt es, die EU werde sich „bemühen“, bis zum Ende der Übergangsphase eine Entscheidung über die Angemessenheit der Beziehungen zum Vereinigten Königreich anzunehmen. Das Vereinigte Königreich wird sich außerdem bemühen, ein System einzurichten, das den freien Datenverkehr zwischen dem Vereinigten Königreich und der EU gewährleistet.
In der politischen Erklärung zur künftigen Partnerschaft wird auch das (vage) Ziel einer „angemessenen Zusammenarbeit zwischen den Regulierungsbehörden“ erwähnt.
Sicherheitsnetz
Das Austrittsabkommen enthält auch ein Sicherheitsnetz für den Fall, dass der reibungslose Übergang nicht zustande kommt (d. h. wenn das Vereinigte Königreich am Ende des Übergangszeitraums keine angemessene Entscheidung erhält). Es ist jedoch anzumerken, dass das Sicherheitsnetz weder einen Transfermechanismus umfasst noch festlegt, wie der künftige Datenfluss nach der Übergangszeit erfolgen soll.
Sie stellt lediglich sicher, dass die Daten von EU-Bürgern, die vor dem Ende der Übergangszeit im Vereinigten Königreich verarbeitet wurden, weiterhin gemäß den EU-Datenschutzvorschriften geschützt werden.
Schlussfolgerung
Die Daten von EU-Bürgern, die im Rahmen des Austrittsabkommens nach der Übergangszeit erhoben werden (z. B. in Bezug auf die Anforderungen an die Bürgerrechte), würden ebenfalls erfasst.
In der EU gibt es eine parallele Bestimmung für personenbezogene Daten aus dem Vereinigten Königreich, die den gleichen Schutz genießen wie Daten, die in einem Mitgliedstaat erhoben werden.