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Arbeitnehmerdatenschutz

Der Arbeitnehmerdatenschutz ist ein umfassendes Thema, über das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber Bescheid wissen sollten.

Der Arbeitnehmerdatenschutz, auch Beschäftigtendatenschutz, Arbeitnehmerdatenschutz oder Betriebsdatenschutz genannt, bezeichnet den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, insbesondere des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses.

Mitte der 1980er Jahre gab es bereits die ersten Versuche, den Datenschutz in Unternehmen und den Arbeitnehmerdatenschutz zu regeln. In der Zwischenzeit musste der Arbeitnehmerdatenschutz regelmäßig aktualisiert werden, um mit den neuen technologischen Entwicklungen Schritt zu halten.

Änderungen im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes sind in der EU-Datenschutzgrundverordnung enthalten, die im Mai 2018 rechtsverbindlich wurde. Darüber hinaus bleibt das Problem im Hinblick auf die neue Mobilität am Arbeitsplatz und die Sicherheit von Unternehmensdaten nicht nur für Arbeitgeber, die häufig mit einer großen Anzahl von Mitarbeitern interagieren (wie es bei Personalberatungsunternehmen der Fall ist), sondern auch für Arbeitnehmer besonders relevant.

Grundsätze des Arbeitnehmerdatenschutzes

Der Arbeitnehmerdatenschutz lässt sich theoretisch in drei Kategorien einteilen, die sich teilweise überschneiden:

  • Einerseits geht es um die Rechtsgrundlage für den Umgang des Arbeitgebers mit den personenbezogenen Daten der Arbeitnehmer.
  • Andererseits befassen sich Gerichte, Behörden und Rechtsexperten häufig mit der Frage des Datenschutzes im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber, um betriebliche Interessen zu wahren.
  • Schließlich wirkt sich die Datensicherheit der Mitarbeiter auf die externe Datensicherheit des Unternehmens aus, bei der es in erster Linie um die Wahrung von Betriebsgeheimnissen geht.
  • Telefonnutzung, E-Mail-Verkehr, Internetzugang, Videoüberwachung und die Nutzung von Geschäftsgeräten im privaten Bereich sind allesamt gängige Schlagworte, wenn es um Vorschriften für den Arbeitsplatz geht; wir gehen am Ende des Artikels auf diese Themen ein.

    Eine einschlägige Rechtsgrundlage, die es dem Arbeitgeber erlaubt, in bestimmter Weise zu handeln, ist immer der kritische Punkt im Arbeitnehmerdatenschutz, sowohl für den Umgang mit personenbezogenen Daten als auch für die begleitenden Kontrollmaßnahmen.

    Solche klaren Rechtsgrundlagen oder Vereinbarungen fehlen häufig, insbesondere wenn es um Überwachungs- und Kontrollverfahren geht. Dies führt häufig zu großen Unstimmigkeiten am Arbeitsplatz und zu arbeitsgerichtlichen Anfechtungen.

    Was bedeutet der Schutz von Arbeitnehmerdaten?

    Der Arbeitnehmerdatenschutz verweist auf die wichtigsten Vorschriften für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Arbeitnehmerdaten. Allerdings gibt es in diesem Land keine speziellen Gesetze zum Schutz von Arbeitnehmerdaten. Es dürfen nur die folgenden Aspekte von Arbeitnehmerdaten erhoben werden:

  • Es gibt eine konkrete Rechtsgrundlage.
  • Es gibt eine Zweckbindung.
  • Die Rechte der Betroffenen, wie das Recht auf Vergessenwerden, das Recht auf Information, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Widerruf, sind geschützt.
  • Besondere personenbezogene Daten können theoretisch mit Zustimmung des Mitarbeiters verarbeitet und gespeichert werden. Dies ist z. B. in der Personalabteilung bei Bewerbungsdaten der Fall.

    Es wird empfohlen, den Mitarbeitern Datenschutzinformationen zur Verfügung zu stellen, um sie bestmöglich zu informieren und die Datenschutzstandards einzuhalten.

    Als Arbeitnehmer haben Sie bestimmte Datenschutzrechte

    Die EU-DSGVO geht nicht sehr ausführlich auf die Rechte der Arbeitnehmer ein. Aus den Pflichten und Anforderungen der Arbeitgeber ergeben sich Rechte.

    Für Beschäftigtendaten gelten im Prinzip die gleichen Regeln wie für andere personenbezogene Daten. Im Folgenden werden die wichtigsten Punkte im Bereich des Datenschutzes am Arbeitsplatz genannt:

  • Auch am Arbeitsplatz gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Beschäftigte dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung des Betroffenen verarbeiten oder wenn die Verarbeitung durch ein Gesetz erlaubt ist (z.B. für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses).
  • Als Arbeitnehmer haben Sie ein allgemeines Recht auf Information. Sie haben das Recht, die Informationen, die Ihr Arbeitgeber über Sie besitzt, jederzeit einzusehen.
  • Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z. B. Sexualität, politische Meinungen, Gesundheitsdaten usw.) dürfen von Ihrem Arbeitgeber nur verarbeitet werden, wenn Sie ausdrücklich Ihre Zustimmung gegeben haben.
  • Sie haben das Recht auf Berichtigung, wenn die Sie betreffenden Daten fehlerhaft oder veraltet sind: Sie haben die Möglichkeit, diese Daten berichtigen oder löschen zu lassen.
  • Wenn Sie wegen Krankheit vorübergehend arbeitsunfähig sind, müssen Sie Ihrem Arbeitgeber keine Angaben zu den konkreten Gründen Ihrer Arbeitsunfähigkeit machen.

    Software kann zur Verwaltung von Personaldaten verwendet werden.

    Wussten Sie das schon? Software kann auch für die Verwaltung von Mitarbeiterdaten in Übereinstimmung mit den Standards der DSGVO eingesetzt werden. Bei einer digitalen Auswertung werden alle Verarbeitungsvorgänge im Unternehmen, die sich auf Mitarbeiterdaten beziehen, abgefragt und geprüft.

    Anschließend werden umsetzbare Empfehlungen erarbeitet und Unterstützung für den richtigen Umgang mit Mitarbeiterdaten im Unternehmen gegeben. Dieser Teil der Datenschutzsoftware ist für die Personalabteilung besonders relevant, da er für die datenschutzkonforme Verwaltung aller Mitarbeiterdaten genutzt werden kann.

    E-Mail-Marketing im Kontext der DSGVO

    In der Anpassungsphase der DSGVO zwischen 2016 und 2018 waren viele Unternehmen besorgt, dass die neue EU-Datenschutzverordnung ihre Marketingbemühungen untergraben würde, insbesondere im Bereich des

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