Für viele Menschen schließen sich Amazon und das Thema Datenschutz nicht gegenseitig aus. Amazon droht nun mit 746 Millionen Euro die bisher höchste Strafe für DSGVO-Verstöße. Einige der Begriffe, die mit Amazon und DSGVO in Verbindung gebracht werden, sind unvereinbar. Dazu gehört zum Beispiel das übermäßige Tracking von Verbrauchern. Das könnte den amerikanischen Online-Versandriesen nun viel Geld kosten. Das Wall Street Journal (WSJ) berichtete, dass Amazon eine Rekordstrafe von 746 Millionen Euro droht. Diese Strafe ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Wir zeigen, warum das so ist und was die Strafe bedeutet.
Nach einem wahrscheinlichen DSGVO-Verstoß könnte Amazon mit Rekordstrafen rechnen.
Wie das Wall Street Journal unter Berufung auf Insider berichtet, hat die Nationale Datenschutzkommission (CNDP) des Großherzogtums Luxemburg eine Strafe in Höhe von 746 Millionen Euro gegen Amazon wegen Datenschutzverletzungen vorgeschlagen. Hier finden Sie eine kurze Übersicht über alles, was Sie zu diesem Thema wissen müssen:
Wann können wir mit einer Entscheidung rechnen?
Das Bußgeld gegen Amazon wurde nun formell verhängt. Wie sich herausstellte, hatte mindestens eine Partei im Kohärenzverfahren eine noch höhere Strafe gegen Amazon beantragt, so dass das Schicksal des Verfahrens noch in der Schwebe ist. Die EU-Datenschutzbehörden können jedoch viele Monate brauchen, um eine Sanktion zu beschließen. Laut Gesetz muss ein solches Kohärenzverfahren zwar „innerhalb einer angemessenen Frist“ durchgeführt werden (vgl. Art. 63 DSGVO, Erwägungsgrund 129), aber diese Dauer ist leider nicht messbar. Wie das Beispiel des „Datentransfers von WhatsApp an Facebook“ zeigt, können solche Verfahren Jahre dauern, wenn es die Datenschutzbehörden mit großen, transnationalen Unternehmen zu tun haben. Dieses Verfahren läuft bereits seit 2019 und ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Wenn sich die Aufsichtsbehörden direkt an den EDSB wenden, kann das Verfahren beschleunigt werden. Wenn allgemeine Fragen in gegenseitigem Einvernehmen geklärt werden, werden die nationalen Datenschutzbehörden über echte Ergebnisse verfügen, auf die sie sich bei künftigen Entscheidungen stützen können.
Verstöße gegen den Datenschutz können laut dem DSGVO-Bußgeldkatalog zu Geldbußen von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. In der Vergangenheit wurden bereits Bußgelder in Millionenhöhe verhängt; allein im Jahr 2020 wurden 17 Millionen Bußgelder festgesetzt. Die gegen Amazon verhängte Strafe entspräche etwa 2 % des Nettoumsatzes im Jahr 2020 und wäre damit die bisher höchste DSGVO-Strafe.